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Paket und DHL

Zollinhaltserklärung CN23 und Ausfuhranmeldung: was wann nötig ist

Zuletzt geprüft: 17.10.2026Redaktion zoll.agency · Über Zoll.Agency

Zusammenfassung: Zollinhaltserklärung CN23

  • Die Zollinhaltserklärung CN23 sagt dem Zoll im Zielland, was im Paket ist und was es wert ist. Bei DHL Paket in ein Land außerhalb der Europäischen Union gehört sie immer dazu.
  • Die Ausfuhranmeldung ist etwas anderes: Sie geht an den deutschen Zoll. Ist die Lieferung mehr als 1.000 EUR wert, brauchen Sie beides.
  • Die CN23 füllt die Online-Frankierung von DHL aus Ihren Angaben aus. Die Zolldaten gehen außerdem elektronisch an DHL.
  • Dazu gehört eine Handelsrechnung, laut DHL je Paket in zwei Exemplaren, außen am Paket.
  • Für jede Ware brauchen Sie die Zolltarifnummer (Warennummer). Auf der CN23 steht sie in der Spalte „HS tariff number“.
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Video: CN23 bei DHL ausfüllen

Zollinhaltserklärung in der Online-Frankierung, Schritt für Schritt (Video, 2:21 Minuten)

Video: CN22 für Päckchen

Kleine Zollinhaltserklärung bei DHL (Video, 2:04 Minuten)

Video: Geschenkpaket ins Ausland

Privat verschicken mit DHL, CN23 ausfüllen (Video, 2:07 Minuten)

Sie verschicken privat?

Drei Fälle bei privaten Sendungen: ein Geschenk geht in der Regel ohne Zollformalitäten; Ware, die Sie verkaufen und die mehr als 1.000 EUR wert ist, melden Sie vorher elektronisch an; die Zollinhaltserklärung CN22 oder CN23 brauchen Sie in beiden Fällen (Bild in voller Größe)

Dann gilt für ein Paket mit der Post in ein Land außerhalb der Europäischen Union laut Zoll:

  • Geschenke und andere Sachen, die Sie nicht verkaufen: Das Paket geht in der Regel ohne Zollformalitäten auf die Reise, eine Wertgrenze nennt der Zoll dafür nicht. Voraussetzung: Für die Ware gelten keine Verbote oder Beschränkungen, und sie braucht keine Genehmigung. Bei Geschenken unter Privatpersonen ist das laut Zoll in der Regel so.
  • Sie verkaufen etwas, auch als Privatperson: Dann ist die Ware für einen Verkauf bestimmt. Es gilt wie bei Firmen: Ist sie mehr als 1.000 EUR wert, melden Sie die Ausfuhr vorher elektronisch beim Zoll an.
  • Die Zollinhaltserklärung CN22 oder CN23 brauchen Sie in beiden Fällen.

Ob DHL ein privates Paket mit Ware über 1.000 EUR ohne Ausfuhranmeldung annimmt, klären Sie bitte vorher bei DHL oder bei Ihrem Zollamt. Alles Weitere für private Sendungen erklärt der Zoll auf seiner Seite Postsendungen in einen Nicht-EU-Staat für Privatpersonen (neues Fenster).

Zoll.Agency ist für Firmen gemacht. Wenn Sie beruflich Ware ins Ausland verschicken, hilft Ihnen der Rest dieser Seite weiter.

Quelle: zoll.de, Postsendungen in einen Nicht-EU-Staat, Privatpersonen (neues Fenster); Delegierte Verordnung zum Zollkodex, Art. 137 Abs. 1 Buchst. a (neues Fenster) (Waren zu nichtkommerziellen Zwecken)


Was ist eine Zollinhaltserklärung?

Ein Formular, auf dem Sie angeben, was im Paket ist: Inhalt, Menge, Wert und Gewicht. Es gehört zu jeder Postsendung mit Ware in ein Land außerhalb der Europäischen Union. Der Zoll im Zielland berechnet danach Zoll und Einfuhrsteuer. Es gibt sie in zwei Größen:

Die zwei Größen der Zollinhaltserklärung: CN22, das kleine Formular, für Päckchen bis 300 Sonderziehungsrechte (rund 350 EUR); CN23, das große Formular, für jedes Paket außerhalb der Europäischen Union und für Päckchen darüber (Bild in voller Größe)
FormularWofür bei DHL
CN22 (kleines Formular)DHL Päckchen mit Ware bis 300 Sonderziehungsrechte (eine Rechnungseinheit des Weltpostvereins, rund 350 EUR)
CN23 (großes Formular)jedes DHL Paket außerhalb der Europäischen Union, und Päckchen über 300 Sonderziehungsrechte

In ein Land der Europäischen Union brauchen Sie keine Zollinhaltserklärung.

Quelle: zoll.de, Postsendungen in einen Nicht-EU-Staat (neues Fenster); DHL, Customs information (neues Fenster) (englisch)


Ersetzt die CN23 die Ausfuhranmeldung?

Nein. Das ist die häufigste Verwechslung:

Zollinhaltserklärung CN23Ausfuhranmeldung
Für wen?den Zoll im Ziellandden deutschen Zoll
Wann?bei jedem Paket in ein Land außerhalb der Europäischen Unionbei geschäftlicher Ware über 1.000 EUR, bei Waren mit Verboten oder Genehmigungen auch darunter
Wie?über die Online-Frankierung oder das Formular von DHLelektronisch, zum Beispiel über die Internetausfuhranmeldung Plus (IAA-Plus), das Formular des Zolls
Was Sie bekommenbei der Online-Frankierung den Ausdruck der CN23, zusammen mit dem Label; beides kommt außen ans Paketdie MRN (Master Reference Number, die Nummer der Anmeldung) und das Ausfuhrbegleitdokument (ABD)
Zwei verschiedene Papiere: die Zollinhaltserklärung CN23 für den Zoll im Zielland, die Ausfuhranmeldung für den deutschen Zoll, mit MRN (Nummer der Anmeldung) und Ausfuhrbegleitdokument (ABD) (Bild in voller Größe)

Bis 1.000 EUR gilt ein Paket mit der Post an der Grenze als zur Ausfuhr angemeldet. Dann genügt die CN23. Mehr dazu auf unserer Seite Ausfuhranmeldung unter 1.000 EUR.

Quelle: Delegierte Verordnung zum Zollkodex, Art. 141 Abs. 4 (neues Fenster); zoll.de, Postsendungen in einen Nicht-EU-Staat (neues Fenster); DHL, Zollinformationen (neues Fenster)


Wo bekomme ich die CN23 bei DHL?

  • Online-Frankierung: Am einfachsten füllen Sie die Angaben in der Online-Frankierung von DHL aus. DHL füllt die CN23 dann aus Ihren Angaben aus. Nach dem Kauf bekommen Sie sie zusammen mit dem Label zum Ausdrucken. Päckchen mit Ware über 300 Sonderziehungsrechte lassen sich laut DHL nur so frankieren.
  • Filiale: Frankieren Sie in der Filiale, füllen Sie den Versandschein von Hand aus.
  • Als Geschäftskunde: Laut DHL lässt sich die CN23 aus Ihrem Versandsystem erzeugen, das die Zolldaten auch an DHL übermittelt.

Ein leeres Formular zum Herunterladen bieten wir nicht an. Das liefert DHL.

Die Zollinhaltserklärung kommt außen auf die Seite mit der Anschrift, laut DHL in einer Versandtasche.

So sieht eine ausgedruckte CN23 aus:

Muster einer Zollinhaltserklärung CN23 der Deutschen Post: oben Absender Muster GmbH in Musterstadt und die Sendungsnummer, darunter Empfänger Example Trading Ltd in London mit Telefonnummer, in der Tabelle die Ware Geschirrset aus Steinzeug mit Menge, Gewicht 3,9 kg, Wert 62,75 EUR, Warennummer 69120023 und Ursprungsland DE, darunter Art der Sendung, Rechnungsnummer, Gesamtwert, Gesamtgewicht und das Feld für Datum und Unterschrift; quer darüber der Aufdruck MUSTER (Bild in voller Größe)

Quelle: DHL, Zollinformationen (neues Fenster); DHL, Checkliste Auslandsversand (neues Fenster); DHL, Einfach durch den Zoll (neues Fenster), S. 7


Brauche ich für die CN23 die Zolltarifnummer?

Ja. Die Online-Frankierung von DHL fragt sie bei jeder Versandart ab, zusammen mit diesen Angaben je Sendungsinhalt:

  • Inhalt (einzeln) und Anzahl,
  • Gewicht und Wert je Stück,
  • die Zolltarifnummer,
  • das Ursprungsland,
  • und für das ganze Paket das Gesamtgewicht mit Verpackung.

Pflicht ist die Nummer laut DHL bei Handelsware, also bei Gegenständen aus einem Geschäft. Verschicken Sie als Firma, ist das immer der Fall. Die Nummer darf 6, 8 oder 10 Stellen haben und richtet sich nach dem Harmonisierten System der Weltzollorganisation. Für Geschäftskunden nennt DHL genauer: 6 Stellen reichen ohne Ausfuhranmeldung, mit Ausfuhranmeldung braucht es 8 Stellen (siehe unten). Auf der CN23 steht die Nummer in der Spalte „HS tariff number“.

Die passende Nummer finden Sie im Elektronischen Zolltarif des Zolls (EZT-online) (neues Fenster). Bei uns schlägt die kostenlose Vorprüfung nach dem Hochladen Ihrer Rechnung Warennummern zur Auswahl vor. Welche Nummer stimmt, entscheiden Sie selbst. Wie die Nummer aufgebaut ist und wie Sie sie selbst suchen, steht auf unserer Seite Zolltarifnummer finden.

Quelle: DHL, Online-Frankierung, Eingabemaske „Sendungsinhalt“ und Hinweis zum Feld „Zolltarifnummer (nur für Handelswaren)“ (abgerufen 17.10.2026)


Muss ich die Zolldaten auch elektronisch an DHL schicken?

Ja. Zu jedem DHL Paket International übermitteln Sie laut DHL vollständige elektronische Zolldaten, zusätzlich zu den Papieren am Paket. Je Ware gehören dazu: Beschreibung, Anzahl, Gewicht, Wert und die Warennummer (Zolltarifnummer). Die Warennummer reicht mit 6 Stellen, wenn Sie keine Ausfuhranmeldung abgeben, und braucht 8 Stellen, wenn Sie eine abgeben. Beim Gewicht verlangt DHL das tatsächliche Gewicht des Pakets, kein Pauschalgewicht.

Mit Ausfuhranmeldung sieht DHL zwei Dinge vor:

  • Die Waren stehen in der Ausfuhranmeldung in derselben Reihenfolge wie in Ihren Versanddaten.
  • Die MRN (Master Reference Number) tragen Sie in den Versanddaten ein, bei DHL heißt das Feld „Movement Reference Number“, und kennzeichnen das Paket als „Sendung mit Ausfuhranmeldung“.

Wie das im Einzelnen geht, steht auf unserer Seite Ausfuhranmeldung für DHL-Pakete.

Quelle: DHL, Zolldatenanforderung (neues Fenster), Stand 07/2025; DHL, Einfach durch den Zoll (neues Fenster), Stand 09/2026, S. 3, 9 und 18


Brauche ich zusätzlich eine Handelsrechnung?

Zwei übereinanderliegende Rechnungen: die Handelsrechnung in zwei Exemplaren; darunter ein Paket mit der Rechnung in der Dokumententasche außen: je Paket eine eigene Rechnung (Bild in voller Größe)

Ja. Bei einem Verkauf gehört eine Handelsrechnung zum Paket, bei Ware ohne Bezahlung (Muster, Ersatzlieferung, Geschenk) eine Rechnung für Zollzwecke. DHL verlangt:

  • zwei Exemplare, auf Englisch oder in der Sprache des Ziellands,
  • je Paket eine eigene Rechnung, nicht eine für mehrere Pakete,
  • im Format DIN A4, einseitig bedruckt, in der Dokumententasche außen am Paket.

Auf die Rechnung gehören unter anderem Absender, Empfänger, Rechnungsnummer und Datum, je Ware Bezeichnung, Menge, Gewicht, Wert, Warennummer und Ursprungsland, dazu die Versandkosten.

Quelle: DHL, Einfach durch den Zoll (neues Fenster), S. 9 und 10


Paket ins Ausland verschicken: was Firmen beachten müssen

Eine Checkliste für Pakete in Länder außerhalb der Europäischen Union:

  1. EU oder nicht? Innerhalb der Europäischen Union brauchen Sie keine Zollpapiere. Achtung bei Gebieten, die zwar zu einem EU-Land gehören, aber nicht zum Zollgebiet: etwa die Kanarischen Inseln, Ceuta und Melilla, Grönland und die Färöer, die Ålandinseln, Berg Athos, Livigno und der Nordteil Zyperns. Dorthin brauchen Sie Zollpapiere wie in ein Drittland.
  2. Zollinhaltserklärung: CN23 für jedes Paket, CN22 nur bei kleinen Päckchen (siehe oben).
  3. Elektronische Zolldaten an DHL: je Paket vollständig, mit Warennummer und tatsächlichem Gewicht.
  4. Handelsrechnung: je Paket, zwei Exemplare, außen in der Dokumententasche.
  5. Über 1.000 EUR: Ausfuhranmeldung. Vor der Übergabe an DHL, bei DHL Paket für jedes Paket einzeln. Sie bekommen die MRN (Master Reference Number) und das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) fürs Paket. So geht es: Ausfuhranmeldung für DHL-Pakete.
  6. EORI-Nummer: Für die Ausfuhranmeldung braucht Ihre Firma diese Zollnummer (Economic Operators Registration and Identification). Sie ist kostenlos, der Antrag dauert aber. So geht es: EORI-Nummer beantragen.
  7. Verbotene und beschränkte Waren: Manche Waren darf DHL nicht befördern, etwa als Gefahrgut, und jedes Zielland hat eigene Verbote. DHL verweist dafür auf eine Länderliste. Für Waren mit Verboten, Beschränkungen oder Genehmigungen ist außerdem die Ausfuhranmeldung auch unter 1.000 EUR nötig.
  8. Nachweis für die Umsatzsteuer: Verkaufen Sie ohne deutsche Umsatzsteuer, brauchen Sie einen Nachweis, dass die Ware die Europäische Union verlassen hat. Mit Ausfuhranmeldung ist das der Ausgangsvermerk des Zolls, ohne sie zum Beispiel der Einlieferungsschein der Post. Mehr dazu: Ausgangsvermerk.
  9. Zielland: Was im Zielland verlangt wird, ist von Land zu Land verschieden. Für die Schweiz steht es auf unserer Seite Ausfuhr in die Schweiz.

Quelle: DHL, Einfach durch den Zoll (neues Fenster), S. 4, 9, 10; DHL, Checkliste Auslandsversand (neues Fenster); Delegierte Verordnung zum Zollkodex, Art. 142 (neues Fenster); Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung, § 10 (neues Fenster)


Geht eine Ausfuhranmeldung auch mit einem Päckchen?

Nein. Ein Ausfuhrbegleitdokument (ABD) lässt sich laut Zoll nur bei Paketen verwenden, nicht bei Päckchen und Briefen. Brauchen Sie eine Ausfuhranmeldung, verschicken Sie also als DHL Paket.

Quelle: zoll.de, Postsendungen in einen Nicht-EU-Staat (neues Fenster)

Diese Seite erklärt die Regeln allgemein. Was für Ihre Sendung gilt, zeigt die Vorprüfung. Eine Auskunft des Zolls zu Ihrem Einzelfall ersetzt die Seite nicht.

Rechtsgrundlagen: Delegierte Verordnung zum Zollkodex (neues Fenster) (Art. 137, 140, 141, 142), Außenwirtschaftsverordnung (neues Fenster) (§ 12), Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (neues Fenster) (§ 10)

Brauchen Sie eine Ausfuhranmeldung?

Laden Sie Ihre Handelsrechnung hoch. Die kostenlose Vorprüfung zeigt in wenigen Minuten, ob Ihre Sendung eine Ausfuhranmeldung braucht und ob auf Ihrer Rechnung Angaben dafür fehlen.

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