Auf dieser SeiteInhalt
- Zusammenfassung
- Kostenloses Tool: Welche Incoterms®-Klausel passt?
- Video: Incoterms bei der Ausfuhr
- Was sind Incoterms?
- Was regeln Incoterms nicht?
- Die 11 Klauseln im Überblick
- Die EXW-Falle: ab Werk ins Ausland
- Welche Klausel passt beim Paket?
- Container: FCA statt FOB
- Was steht in der Ausfuhranmeldung?
- Was heißt das für den statistischen Wert?
Zusammenfassung: Incoterms® 2020
- Incoterms® sind elf Kürzel aus drei Buchstaben. Sie legen im Kaufvertrag fest, wer den Transport bezahlt, wo die Gefahr übergeht und wer sich um Ausfuhr und Einfuhr kümmert.
- Eigentum und Zahlung regeln sie nicht. Das steht im Kaufvertrag.
- Bei allen Klauseln außer EXW kümmert sich der Verkäufer um die Ausfuhr. Bei EXW wäre es der Käufer; bei einem Käufer außerhalb der EU passt das selten. Besser ist dann FCA.
- In die Ausfuhranmeldung gehören Code und Ort der Lieferbedingung, etwa „FCA Stuttgart“.
- Die Klausel entscheidet mit, welche Versandkosten in den statistischen Wert gehören.
Kostenloses ToolWelche Incoterms®-Klausel passt?Wenige Fragen zu Transport, Gefahr, Versicherung und Zoll: die passende Klausel der Incoterms® 2020 und was in Ihre Ausfuhranmeldung gehört. Kostenlos, ohne E-Mail.Klausel finden
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Übersicht als PDF Incoterms® 2020: alle 11 Klauseln auf einen Blick
Video: Incoterms bei der Ausfuhr
Was sind Incoterms?
(Bild in voller Größe)Incoterms® gibt die Internationale Handelskammer (ICC) heraus, die aktuelle Fassung „Incoterms® 2020“ gilt seit dem 01.01.2020. Es sind elf Klauseln mit je einem Kürzel aus drei Buchstaben. Jede beschreibt, welche Aufgaben, Kosten und Gefahren auf dem Weg der Ware vom Verkäufer zum Käufer wer übernimmt.
Ein Gesetz sind die Incoterms nicht. Sie gelten nur, wenn Käufer und Verkäufer sie vereinbaren, auf dem Angebot, im Vertrag oder auf der Rechnung. Schreiben Sie dazu immer drei Dinge: das Kürzel, einen möglichst genauen Ort und die Fassung, zum Beispiel „FCA Stuttgart, Lager Hafenstraße, Incoterms® 2020“. Ohne Jahreszahl ist unklar, welche Fassung gemeint ist; ohne genauen Ort, bis wohin Sie Kosten oder Gefahr tragen.
Welcher Ort hinter das Kürzel gehört, hängt von der Klausel ab. Der Ort, an dem Sie die Rechnung ausstellen, ist es nie:
- EXW: der Ort, an dem die Ware bei Ihnen zur Abholung bereitsteht, etwa Ihr Lager
- FCA: der Ort, an dem Sie die Ware dem Frachtführer Ihres Käufers übergeben, etwa Ihre Rampe oder ein Containerterminal
- FAS, FOB: der Verschiffungshafen, in dem die Ware aufs Schiff geht
- CPT, CIP: der Bestimmungsort im Zielland, bis zu dem Sie den Transport bezahlen
- CFR, CIF: der Bestimmungshafen im Zielland, bis zu dem Sie die Seefracht bezahlen
- DAP, DPU, DDP: der Lieferort im Zielland, meist die Anschrift Ihres Käufers
Bei den C-Klauseln (CPT, CIP, CFR, CIF) ist der benannte Ort also nicht der Ort, an dem die Gefahr übergeht. Sie geht schon bei der Übergabe an den ersten Frachtführer oder an Bord im Verschiffungshafen über. Die ICC rät deshalb, diesen Übergabeort im Vertrag zusätzlich zu nennen.
Incoterms® ist eine Marke der ICC. Diese Seite erklärt die Klauseln in eigenen Worten; den verbindlichen Wortlaut gibt es nur bei der ICC.
Quelle: ICC, Incoterms® 2020 (neues Fenster); ICC Germany, Incoterms® 2020 (neues Fenster); abgerufen 15.10.2026
Was regeln Incoterms nicht?
Die Klauseln sagen nichts darüber, wann der Käufer Eigentümer wird, wann und wie er bezahlt, ob überhaupt ein Vertrag besteht und was gilt, wenn eine Seite ihn bricht. Das regeln Ihr Kaufvertrag und das Recht, das für ihn gilt. Auch wie ein Container zu beladen und zu sichern ist, und welche Papiere der Käufer für die Einfuhr braucht, sollten Sie im Vertrag eigens festhalten.
Quelle: IHK für München und Oberbayern, Incoterms® 2020 (neues Fenster), abgerufen 15.10.2026
Die 11 Klauseln im Überblick
Die Klauseln bilden zwei Gruppen. Sieben gelten für jede Transportart, auch für Paket, Lkw, Luftfracht und für Container, die mehrere Verkehrsmittel nutzen. Vier gelten nur für den See- und Binnenschiffsverkehr, weil ihr Lieferort am Schiff liegt.

Für jede Transportart:
| Klausel | Deutsch | Verkäufer zahlt den Transport bis | Gefahr geht über | Zoll: Ausfuhr / Einfuhr |
|---|---|---|---|---|
| EXW | Ab Werk | nichts, die Ware steht bei ihm bereit | sobald die Ware beim Verkäufer bereitsteht, noch nicht verladen | Käufer / Käufer |
| FCA | Frei Frachtführer | zur Übergabe an den Frachtführer des Käufers | bei dieser Übergabe | Verkäufer / Käufer |
| CPT | Frachtfrei | zum vereinbarten Bestimmungsort | schon bei Übergabe an den ersten Frachtführer im Versandland | Verkäufer / Käufer |
| CIP | Frachtfrei versichert | wie CPT, dazu eine Transportversicherung | wie CPT | Verkäufer / Käufer |
| DAP | Geliefert benannter Ort | zum Bestimmungsort, entladebereit | bei Ankunft am Bestimmungsort | Verkäufer / Käufer |
| DPU | Geliefert benannter Ort entladen | zum Bestimmungsort, mit Abladen | nach dem Abladen am Bestimmungsort | Verkäufer / Käufer |
| DDP | Geliefert verzollt | zum Bestimmungsort, dazu Zoll und Einfuhrsteuern | bei Ankunft am Bestimmungsort | Verkäufer / Verkäufer |
Nur für See- und Binnenschiff:
| Klausel | Deutsch | Verkäufer zahlt den Transport bis | Gefahr geht über | Zoll: Ausfuhr / Einfuhr |
|---|---|---|---|---|
| FAS | Frei Längsseite Schiff | neben das Schiff im Verschiffungshafen | wenn die Ware längsseits des Schiffs liegt | Verkäufer / Käufer |
| FOB | Frei an Bord | an Bord des Schiffs im Verschiffungshafen | wenn die Ware an Bord ist | Verkäufer / Käufer |
| CFR | Kosten und Fracht | zum Bestimmungshafen | schon an Bord im Verschiffungshafen | Verkäufer / Käufer |
| CIF | Kosten, Versicherung und Fracht | wie CFR, dazu eine Seetransportversicherung | wie CFR | Verkäufer / Käufer |
Wichtig bei den C-Klauseln (CPT, CIP, CFR, CIF): Der Verkäufer bezahlt den Transport bis ins Zielland, die Gefahr trägt aber schon ab der Übergabe in Deutschland der Käufer. Geht die Ware unterwegs verloren, ist das Sache des Käufers und seiner Versicherung.
Zur Versicherung: Bei CIP verlangen die Incoterms® 2020 eine umfassende Deckung (Institute Cargo Clauses A), bei CIF nur die Mindestdeckung (Klauseln C).
Alle elf Klauseln mit Transport, Gefahr, Ausfuhr und Einfuhr, Versicherung, dem Ort hinter dem Kürzel und dem Feld in der Ausfuhranmeldung auf einer Seite zum Ausdrucken: Incoterms 2020 Übersicht als PDF.
Das Bild zeigt die Klauseln vereinfacht in unserer eigenen Darstellung. Incoterms® ist eine Marke der Internationalen Handelskammer (ICC).
Quelle: IHK für München und Oberbayern, Incoterms® 2020 (neues Fenster); ICC, Incoterms® 2020 (neues Fenster); von Bernstorff, Bedeutung der Incoterms 2020 für Ausfuhrabfertigung und Ausfuhrlieferung (neues Fenster), AW-Prax 2021, S. 531; abgerufen 15.10.2026
Die EXW-Falle: ab Werk ins Ausland
(Bild in voller Größe)Bei EXW stellt der Verkäufer die Ware nur bereit. Verladen, Transport und die Ausfuhrfreimachung sind nach den Incoterms Sache des Käufers. Beim Verkauf an einen Kunden außerhalb der EU passt das zum Zollrecht oft nicht:
- Der Ausführer muss in der EU ansässig sein. Ausführer ist, wer bestimmt, dass die Ware die EU verlässt. Gibt es so jemanden in der EU nicht, ist es die Firma in der EU, die den Kaufvertrag geschlossen hat, also Sie. Wer die Anmeldung abgibt, muss in der Regel ebenfalls in der EU ansässig sein. Ihr Kunde in der Schweiz kann die Anmeldung deshalb nicht selbst abgeben. Als Ausführer stehen Sie darin, auch wenn seine Spedition sie abgibt.
- Sie brauchen den Ausgangsvermerk. Ihre Rechnung ohne Umsatzsteuer erkennt das Finanzamt nur an, wenn Sie die Ausfuhr nachweisen. Holt der Käufer ab und meldet er (oder seine Spedition) an, kommt der Nachweis zu ihm, nicht zu Ihnen. Holt ein Käufer aus dem Ausland die Ware ab, gelten für die Steuerbefreiung außerdem eigene Voraussetzungen. Mehr auf der Seite Ausgangsvermerk.
Soll der Käufer den Transport übernehmen, Sie aber die Ausfuhr anmelden, ist FCA die passende Klausel: Sie übergeben die Ware verladen an seinen Frachtführer und kümmern sich um die Ausfuhr. Das empfiehlt auch die IHK.
Wer welche Rolle in der Ausfuhranmeldung hat, steht auf der Seite Wer ist wer bei der Ausfuhr?.
Quelle: IHK Trier, Incoterms 2020 (neues Fenster), abgerufen 15.10.2026; Delegierte Verordnung zum Zollkodex (neues Fenster), Art. 1 Nr. 19; Zollkodex der Union (neues Fenster), Art. 170 Abs. 2; Umsatzsteuergesetz (neues Fenster), § 6 Abs. 1
Welche Klausel passt beim Paket?
(Bild in voller Größe)Beim Paketversand bezahlen Sie in aller Regel den Versand bis zum Kunden. Offen ist meist nur, wer Zoll und Einfuhrsteuer im Zielland trägt:
- DAP: Ihr Kunde zahlt Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und die Gebühren des Paketdiensts bei der Zustellung. Sagen Sie ihm das vorher, sonst verweigert er womöglich die Annahme.
- DDP: Sie zahlen auch Zoll und Steuern im Zielland. Das geht nur, wenn Ihr Paketdienst das anbietet oder Sie im Zielland jemanden haben, der die Einfuhr für Sie erledigt. Die Kosten kennen Sie oft erst hinterher.
Was in der Schweiz bei der Einfuhr passiert, steht auf der Seite Ausfuhr in die Schweiz.
Quelle: IHK für München und Oberbayern, Incoterms® 2020 (neues Fenster) (DAP, DDP), abgerufen 15.10.2026
Container: FCA statt FOB
FOB, CFR und CIF haben ihren Lieferort an Bord des Schiffs. Container geben Sie aber schon vorher am Terminal ab, und was dort bis zum Verladen passiert, haben weder Sie noch Ihr Käufer in der Hand. Die ICC rät deshalb, für Container FCA oder CPT (mit Versicherung CIP) zu nehmen, mit dem Containerterminal als Ort, etwa „FCA Containerterminal Hamburg Incoterms® 2020“. FAS, FOB, CFR und CIF passen für Ware, die lose oder als Massengut direkt ans Schiff geht.
Braucht Ihr Käufer für seine Bank ein Konnossement mit Bordvermerk, lässt sich das seit 2020 auch bei FCA vereinbaren.
Quelle: ICC, Leitfaden Incoterms® 2020 FCA und CPT: Best Practice für den Containertransport in Häfen (neues Fenster), deutsche Fassung ICC Austria, 01.02.2024; ICC, Incoterms® 2020 (neues Fenster); abgerufen 15.10.2026
Was steht in der Ausfuhranmeldung?
Die Ausfuhranmeldung hat ein eigenes Feld für die Lieferbedingung (Datenelement 14 01). Dort stehen das Kürzel und der Ort, auf den es sich bezieht, entweder als UN/LOCODE oder als Ortsname mit Land. Beispiele:

- „EXW“, Ort Ihres Lagers in Deutschland
- „FCA“, Ort der Übergabe an den Frachtführer
- „DAP“ oder „DDP“, Ort Ihres Kunden im Zielland
Die Liste des Zolls (Merkblatt, Anhang 2) führt neben DPU noch DAT aus den Incoterms 2010. Für einen Vertrag nach den Incoterms® 2020 nehmen Sie DPU. Steht in Ihrem Vertrag eine Lieferbedingung, die keine Incoterm-Klausel ist, etwa „frei Haus“, schreiben Sie sie aus; als Kürzel dient dann „XXX“.
Fehlt die Lieferbedingung in einer vollständigen Anmeldung, nimmt IAA-Plus die Datei zwar an, der Entwurf zeigt aber drei Fehler (Kürzel, Ort, Land) und lässt sich so nicht absenden.
Quelle: Zoll, Merkblatt zu Zollanmeldungen 2026 (neues Fenster), Datenelement 14 01 (S. 44) und Anhang 2 (S. 303)
Was heißt das für den statistischen Wert?
In der Ausfuhranmeldung steht für jede Ware ein statistischer Wert. Das ist der Wert an der deutschen Grenze: der Rechnungspreis plus die Kosten für Transport und Versicherung bis zur Grenze, aber ohne die Kosten danach. Bei der Post (DHL Paket) gilt der Wert bei der Einlieferung, das Porto gehört dann nicht dazu.
Daraus folgt je Klausel:
| Klausel | Was der Preis enthält | Statistischer Wert |
|---|---|---|
| EXW, FCA, FAS, FOB mit Ort in Deutschland | nur den Weg bis zur Übergabe in Deutschland | Preis plus die Kosten ab Übergabe bis zur Grenze |
| CPT, CIP, CFR, CIF, DAP, DPU | den Transport bis ins Zielland | Preis minus die Kosten nach der Grenze |
| DDP | Transport, Zoll und Einfuhrsteuern im Zielland | Preis minus die Kosten nach der Grenze und minus Zoll und Steuern im Zielland |
Liegt der Ort einer F-Klausel im Ausland, etwa „FOB Rotterdam“, enthält der Preis schon den Weg über die Grenze; dann ziehen Sie die Kosten nach der Grenze ab wie bei den C- und D-Klauseln. Kennen Sie die Kosten nicht genau, dürfen Sie sie schätzen. Der In Rechnung gestellte Gesamtbetrag in der Anmeldung bleibt der Betrag Ihrer Rechnung, einschließlich der Kosten, die Sie nach der Lieferbedingung tragen.
Quelle: Zoll, Merkblatt zu Zollanmeldungen 2026 (neues Fenster), Datenelemente 99 06 (S. 59 f.) und 14 06; Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung (neues Fenster), § 12
Diese Seite erklärt die Klauseln allgemein und ersetzt nicht den Wortlaut der ICC. Welche Klausel zu Ihrem Geschäft passt, entscheiden Sie mit Ihrem Kunden; für Fragen zum Kaufvertrag ist Ihre Rechtsanwältin oder Ihr Rechtsanwalt zuständig, für die Umsatzsteuer Ihre Steuerberaterin oder Ihr Steuerberater.
Rechtsgrundlagen: Zollkodex der Union (neues Fenster) (Art. 170 Abs. 2), Delegierte Verordnung zum Zollkodex (neues Fenster) (Art. 1 Nr. 19), Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung (neues Fenster) (§ 12), Umsatzsteuergesetz (neues Fenster) (§ 6 Abs. 1); Merkblatt zu Zollanmeldungen 2026 (Datenelemente 14 01, 14 06, 99 06, Anhang 2)