Zum Inhalt
Zoll.Agency Zoll. Einfach. Digital.

Kostenlose Tools

Hier finden Sie unsere kostenlosen Werkzeuge für die Ausfuhr aus Deutschland in Länder außerhalb der EU. Sie klären, ob Ihre Sendung eine Ausfuhranmeldung braucht, suchen die Zolltarifnummer, erstellen eine Lieferantenerklärung oder eine Handelsrechnung und finden die passende Incoterms®-Klausel. Jedes Werkzeug fragt nur, was es für die Antwort braucht, und zeigt die Regel mit ihrer Quelle. Sie brauchen kein Konto und keine E-Mail-Adresse. Die Angaben machen Sie, die Entscheidung bleibt bei Ihnen. Neben jedem Werkzeug steht, was es kann und welcher Ratgeber das Thema ausführlich erklärt.

  • Brauche ich eine Ausfuhranmeldung? Kostenlose Vorprüfung

    Brauche ich eine Ausfuhranmeldung?

    Rechnung hochladen, ein paar Fragen beantworten: Die Vorprüfung zeigt, ob Ihre Sendung angemeldet werden muss, mit dem Wortlaut der Vorschrift.

    Vorprüfung starten

    Ob eine Sendung vorher elektronisch beim Zoll angemeldet werden muss, hängt vor allem am Wert der ganzen Lieferung, am Gewicht ohne Verpackung und am Versandweg. Genau das fragt die Vorprüfung ab. Sie laden Ihre Rechnung hoch und beantworten einige Fragen zur Sendung. Am Ende sehen Sie, ob angemeldet werden muss, und dazu den Wortlaut der Vorschrift mit Quelle.

    Gedacht ist sie für Firmen, die ab und zu in Länder außerhalb der EU liefern und keine eigene Zollsoftware haben. Wo die Grenze von 1.000 EUR liegt und warum sie für Waren mit Verboten oder Genehmigungen nicht hilft, erklärt der Ratgeber Ausfuhranmeldung unter 1.000 EUR. Müssen Sie anmelden, können Sie danach eine fertige Datei für das Zollformular IAA-Plus bestellen. Sie laden sie dort hoch, sehen sie durch und senden selbst ab.

  • Zolltarifnummer finden: HS-Code kostenlos suchen

    Zolltarifnummer finden

    Ware oder Nummer eingeben oder eine Rechnung hochladen: alle passenden Nummern des Zolltarifs mit dem amtlichen Wortlaut.

    Oder Rechnung hochladen: Nummern je Position

    Nummer suchen

    Jede Ware in der Ausfuhranmeldung braucht ihre Nummer aus dem Zolltarif. Für die Ausfuhr sind es acht Stellen, die Warennummer der Kombinierten Nomenklatur. Die ersten sechs davon bilden den HS-Code, den alle Länder gleich verwenden; Paketdienste und der Zoll im Zielland fragen danach.

    Unsere Suche geht durch den amtlichen Wortlaut des laufenden Jahres. Geben Sie Wörter ein, zeigt sie alle Nummern, in deren Text sie vorkommen, als Baum von Kapitel bis Unterposition. Geben Sie eine Nummer ein, sehen Sie den Wortlaut jeder Ebene. Haben Sie eine Rechnung, laden Sie sie hoch und bekommen je Position Nummern zur Auswahl. Welche passt, entscheiden Sie; verbindlich ist nur eine Auskunft des Zolls. Nach welchen Regeln man wählt, steht im Ratgeber Zolltarifnummer kostenlos finden, wohin die Nummer im Paket gehört, bei der Zollinhaltserklärung CN23.

  • Präferenznachweis: EUR.1, A.TR oder Ursprungserklärung?

    Welcher Präferenznachweis gilt?

    Land und Warenwert eingeben: EUR.1, A.TR oder Erklärung auf der Rechnung, mit dem Wortlaut zum Kopieren.

    Nachweis anzeigen

    Hat die EU mit dem Land Ihres Kunden ein Handelsabkommen, zahlt er dort für Ihre Ware womöglich weniger oder gar keinen Zoll. Dafür braucht er von Ihnen einen Präferenznachweis. Welcher es ist, richtet sich nach dem Bestimmungsland, nicht nach der Ware: eine Erklärung auf der Rechnung, die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder, nur für die Türkei, die A.TR.

    Sie wählen das Land und geben den Wert der Sendung ein. Das Werkzeug zeigt, ob es ein Abkommen gibt, welcher Nachweis gilt und was ab einem Wert über 6.000 EUR dazukommt. Für die Erklärung auf der Rechnung bekommen Sie den vorgeschriebenen Text auf Deutsch und Englisch zum Kopieren. Ob Ihre Ware die Ursprungsregeln erfüllt, beantwortet es nicht; das erklären Sie als Ausführer selbst. Alle Länder stehen im Ratgeber Präferenznachweis je Land, den Vordruck erklärt die Seite zur EUR.1.

  • Lieferantenerklärung und Langzeit-Lieferantenerklärung: Vorlage

    Lieferantenerklärung erstellen

    Für Ihre Kunden in der EU: Art und Länder wählen, PDF mit dem vorgeschriebenen Wortlaut herunterladen.

    Erklärung erstellen

    Verarbeitet Ihr Kunde in der EU Ihre Ware weiter oder führt er sie aus, will er oft einen Präferenznachweis abgeben. Dafür fragt er Sie nach einer Lieferantenerklärung: Sie bestätigen ihm darin, welchen Ursprung Ihre Ware hat. Liefern Sie regelmäßig dieselbe Ware, deckt eine Langzeit-Lieferantenerklärung bis zu 24 Monate ab.

    Im Werkzeug wählen Sie eine der vier Arten, für eine Lieferung oder auf lange Zeit, mit oder ohne Präferenzursprung, dazu die Länder und Ihre Waren. Heraus kommt ein PDF mit dem Wortlaut aus den Anhängen der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447, fertig zum Unterschreiben. Den Text dürfen Sie nicht durch eigene Zusätze einschränken; deshalb steht er fest. Welche Art passt und wie weit eine Langzeit-Erklärung zurückreichen darf, erklärt der Ratgeber Lieferantenerklärung kostenlos erstellen. Wie Ihr Kunde mit Ihren Angaben rechnet, zeigt die Präferenzkalkulation.

  • Kumulierung beim Präferenzursprung: Vormaterial anrechnen

    Kumulierung prüfen

    Darf Vormaterial aus der Schweiz, Norwegen, der Türkei oder einem anderen Partnerland für Ihren Ursprung zählen? Vier Fragen.

    Kumulierung prüfen

    Kommt ein Teil Ihres Vormaterials aus der Schweiz, aus Norwegen, der Türkei oder einem anderen Partnerland, darf es unter Umständen wie Material aus der EU zählen. Das nennt man Kumulierung. Sie hilft, wenn Ihre Ware die Ursprungsregel des Abkommens sonst knapp verfehlt.

    Erlaubt ist sie nur, wenn drei Dinge zusammenkommen: Abkommen zwischen allen beteiligten Ländern, dieselben Ursprungsregeln und eine Bekanntmachung der EU im Amtsblatt, ab wann sie gilt. Die Prüfung fragt nach der Herkunft des Vormaterials, der Bearbeitung bei Ihnen, dem Bestimmungsland und dem Nachweis, den Sie vom Lieferanten haben. Als Antwort sehen Sie, was die Abkommen für diese Länder sagen, und den englischen Vermerk für Ihren Präferenznachweis. Ob die Ware danach die Regel erfüllt, rechnen Sie in Ihrer Präferenzkalkulation nach. Die drei Arten der Kumulierung erklärt der Ratgeber Kumulierung beim Ursprung.

  • Incoterms® 2020: Übersicht und die passende Klausel

    Welche Incoterms®-Klausel passt?

    Transport, Gefahr, Versicherung, Einfuhr: aus Ihren Antworten die Klausel und die Angabe für Feld 14 01 der Ausfuhranmeldung.

    Incoterms 2020 Übersicht als PDF

    Klausel finden

    Die Incoterms® der Internationalen Handelskammer (ICC) sind elf Kürzel aus drei Buchstaben, aktuell in der Fassung 2020. Mit einer davon legen Sie im Kaufvertrag fest, wer den Transport zahlt, an welchem Punkt das Risiko auf den Käufer übergeht und wer die Ausfuhr und die Einfuhr erledigt. Eigentum und Zahlung bleiben Sache des Vertrags.

    Der Wähler fragt nach Transport, Gefahr, Versicherung und Einfuhr und nennt aus Ihren Antworten die Klausel, die dazu passt. Dazu sehen Sie, welcher Ort hinter das Kürzel gehört, und was Sie im Feld 14 01 der Ausfuhranmeldung angeben. Das hilft vor allem, wenn Sie an Kunden außerhalb der EU verkaufen: Bei EXW wäre die Ausfuhr Sache des Käufers, und das passt dann selten. Alle elf Klauseln im Überblick erklärt der Ratgeber Incoterms® bei der Ausfuhr, die Rollen in der Anmeldung die Seite Wer ist wer bei der Ausfuhr?

  • Proformarechnung und Handelsrechnung (Commercial Invoice) erstellen

    Handelsrechnung oder Proformarechnung erstellen

    Eigene Rechnung hochladen und sehen, welche Angaben für die Ausfuhr fehlen, oder das Formular leer ausfüllen: die vollständige Rechnung als PDF, ohne Verkauf als Proformarechnung.

    Rechnung erstellen

    Die Handelsrechnung, im Ausland meist Commercial Invoice genannt, ist die Grundlage Ihrer Ausfuhranmeldung. Aus ihr übernehmen Sie Empfänger, Waren, Mengen, Werte und Gewichte. Einen amtlichen Vordruck dafür gibt es nicht; was darauf gehört, folgt aus dem Zollrecht, dem Umsatzsteuergesetz und den Regeln im Zielland.

    Mit dem Werkzeug laden Sie Ihre eigene Rechnung hoch und sehen, welche Angaben für die Ausfuhr noch fehlen, etwa Warennummer, Ursprungsland oder Eigen- und Rohmasse je Position. Sie ergänzen sie und laden die vollständige Rechnung als PDF herunter. Ohne Rechnung füllen Sie das Formular leer aus. Wird die Ware nicht verkauft, weil sie zur Reparatur geht, auf eine Messe oder als kostenloser Ersatz, wird daraus eine Proformarechnung mit dem Vermerk, dass der Wert nur für den Zoll angegeben ist. Was auf die Rechnung gehört und warum die Versandkosten getrennt stehen, erklärt der Ratgeber Handelsrechnung für den Export.

  • Musterrechnung für den Export: Handelsrechnung als Vorlage

    Musterrechnungen

    Zwei ausgefüllte Handelsrechnungen für die Ausfuhr, für Waren und für einen Gebrauchtwagen, als Seite und als PDF; dazu Vorlagen für Word und Excel.

    Musterrechnung Fahrzeug

    Proforma-Rechnung Vorlage (Word, Excel)

    Handelsrechnung Vorlage

    Musterrechnung ansehen

    Welche Angaben gehören auf eine Rechnung für die Ausfuhr, und wo stehen sie? Die beiden Musterrechnungen zeigen es an vollständig ausgefüllten Beispielen. Das erste ist eine Lieferung von Küchenwaren in die Schweiz: vier Positionen mit Warennummer, Ursprungsland und Gewichten, eine abweichende Lieferanschrift, die Lieferbedingung DAP und die Versandkosten als eigener Betrag. Das zweite zeigt den Verkauf eines gebrauchten Pkw, mit Fahrgestellnummer, Ausfuhrkennzeichen und Warennummer.

    Beide gibt es als Seite und als PDF. Firmen, Waren und Beträge sind erfunden; Ihre eigene Rechnung stellen Sie selbst aus. Als Vorlage für den Aufbau eignen sich die Muster trotzdem, und mit dem Werkzeug daneben erstellen Sie Ihre Rechnung im selben Aufbau. Was jede Angabe bedeutet, erklärt der Ratgeber Handelsrechnung für den Export; was beim Fahrzeug dazukommt, steht unter Fahrzeug ausführen.

Alle Werkzeuge sind kostenlos, ohne Konto und ohne E-Mail-Adresse. Sie sind keine Zollberatung: Die Angaben und die Entscheidung bleiben bei Ihnen.