Ein Paket mit Ware in ein Land außerhalb der EU braucht immer eine Zollinhaltserklärung (CN22 oder CN23). Sie ist für den Zoll im Zielland. Ist die Lieferung mehr als 1.000 EUR wert, kommt die elektronische Ausfuhranmeldung beim deutschen Zoll dazu; die CN23 ersetzt sie nicht.
Für die Grenze rechnen Sie alle Pakete einer Lieferung an denselben Empfänger zusammen. Wer eine Lieferung aufteilt, um darunter zu bleiben, muss trotzdem anmelden. Bis 1.000 EUR und 1.000 kg reicht beim Postpaket der Weg über die Grenze als Anmeldung, außer bei Waren mit Verboten oder Genehmigungen. Die Einzelheiten stehen unter Ausfuhranmeldung unter 1.000 EUR.
Bei DHL Paket melden Sie dann jedes Paket einzeln an. Je Paket bekommen Sie eine MRN und ein Ausfuhrbegleitdokument (ABD), das außen in die Dokumententasche kommt. Bei UPS, FedEx, GLS und DHL Express reicht für eine Sendung aus mehreren Paketen in der Regel eine Anmeldung. Die Anmeldung kommt dabei vor der Buchung, weil die meisten Dienste die MRN schon für das Versandetikett wissen wollen. Die CN23 füllt bei DHL die Online-Frankierung aus Ihren Angaben aus.
Die Seiten dieser Gruppe erklären die Grenze von 1.000 EUR, den Weg mit DHL Paket und den Unterschied zwischen CN23 und Ausfuhranmeldung.