Zum Inhalt
Zoll.Agency Zoll. Einfach. Digital.

Paket und DHL

Ausfuhranmeldung für DHL-Pakete über 1.000 EUR

Zuletzt geprüft: 14.10.2026Redaktion zoll.agency · Über Zoll.Agency

Zusammenfassung: Ausfuhranmeldung bei DHL Paket

  • Ist Ihre Lieferung in ein Land außerhalb der Europäischen Union mehr als 1.000 EUR wert, melden Sie bei DHL Paket jedes Paket einzeln beim Zoll an.
  • Das gilt auch für ein Paket unter 1.000 EUR, wenn es zu dieser Lieferung gehört.
  • Je Paket bekommen Sie eine MRN (Master Reference Number, die Nummer der Anmeldung) und ein Ausfuhrbegleitdokument (ABD).
  • Das ABD kommt außen in die Dokumententasche, die MRN in Ihre Versanddaten, der gelbe Aufkleber „Achtung! Ausfuhranmeldung“ neben die Anschrift.
  • Zum Zollamt müssen Sie nicht: Der Zoll kann die Ware auf Antrag bei Ihnen im Betrieb ansehen.
Kostenlose Vorprüfung starten

Gesamtablauf: Ausfuhr mit DHL Paket

Ablauf der Ausfuhr mit DHL Paket 1. Sie melden an: Datei in IAA-Plus hochladen und senden. 2. Zoll gibt frei: MRN und ABD für jedes Paket. 3. ABD ans Paket: außen in die Tasche, dann zu DHL. 4. Postzentrum: Ware verlässt die EU (DE003305). 5. Empfänger: im Bestimmungsland . Ausgangsvermerk in IAA-Plus: Ihr Nachweis für das Finanzamt. 1 Sie melden an Datei in IAA-Plus hochladen und senden 2 Zoll gibt frei MRN und ABD für jedes Paket 3 ABD ans Paket außen in die Tasche, dann zu DHL 4 Postzentrum Ware verlässt die EU (DE003305) 5 Empfänger im Bestimmungsland Ausgangsvermerk in IAA-Plus: Ihr Nachweis für das Finanzamt Ablauf der Ausfuhr mit DHL Paket 1. Sie melden an: Datei in IAA-Plus hochladen und senden. 2. Zoll gibt frei: MRN und ABD für jedes Paket. 3. ABD ans Paket: außen in die Tasche, dann zu DHL. 4. Postzentrum: Ware verlässt die EU (DE003305). 5. Empfänger: im Bestimmungsland . Ausgangsvermerk in IAA-Plus: Ihr Nachweis für das Finanzamt. 1 Sie melden an Datei in IAA-Plus hochladen und senden 2 Zoll gibt frei MRN und ABD für jedes Paket 3 ABD ans Paket außen in die Tasche, dann zu DHL 4 Postzentrum Ware verlässt die EU (DE003305) 5 Empfänger im Bestimmungsland Ausgangsvermerk in IAA-Plus: Ihr Nachweis für das Finanzamt

Wann ist bei DHL eine Ausfuhranmeldung nötig?

Diese Seite gilt für DHL Paket International, also für Pakete der Deutschen Post. DHL Express ist ein anderes Produkt mit eigenen Regeln.

Wenn Sie geschäftlich verschicken und die Lieferung an Ihren Kunden mehr als 1.000 EUR wert ist. Für Waren, für die Verbote, Beschränkungen oder Genehmigungen gelten, auch darunter.

Achtung bei mehreren Paketen: DHL schreibt in seinem Leitfaden von 1.000 EUR „je Packstück“. Ein Zollamt hat uns dagegen schriftlich bestätigt, dass die Grenze für die ganze Lieferung gilt:

Ein Beispiel: Sie liefern Ware für 2.400 EUR an einen Kunden in der Schweiz, verteilt auf drei Pakete zu 1.400, 700 und 300 EUR. Dann melden Sie alle drei Pakete an, auch das mit 300 EUR. Das sind drei Anmeldungen.

Beispiel einer Lieferung über 2.400 EUR in drei Paketen: Paket 1 mit 1.400 EUR, Paket 2 mit 700 EUR, Paket 3 mit 300 EUR; eine orange Klammer fasst alle drei zusammen: Lieferung 2.400 EUR, alle drei anmelden, drei Anmeldungen (Bild in voller Größe)

Quelle: DHL, Einfach durch den Zoll (neues Fenster), Stand 09/2026; zoll.de, Warenausfuhr im einstufigen Verfahren (neues Fenster) (Aufteilen ist nicht erlaubt)


Warum eine Anmeldung je Paket?

Vier Zeilen mit Belegen: je Paket eine Anmeldung, je Paket eine eigene Rechnung, je Paket ein eigenes Ausfuhrbegleitdokument (ABD); eine durchgestrichene Rechnung: keine Sammelrechnung für mehrere Pakete (Bild in voller Größe)

Weil DHL Paket jedes Paket einzeln befördert. DHL nennt es ein „Einzelpaketprodukt“. Deshalb gilt:

  • Je Paket eine Anmeldung mit genau der Ware, die in diesem Paket liegt.
  • Je Paket eine eigene Rechnung. Eine Sammelrechnung für mehrere Pakete erlaubt DHL nicht.
  • Je Paket ein eigenes ABD, ausgedruckt und außen am Paket.

Auch der Zoll schreibt: Im Postverkehr ist je Paket eine Ausfuhranmeldung zu erstellen.

Andere Paketdienste fassen mehrere Pakete einer Lieferung teils zu einer Sendung zusammen; dann genügt eine Anmeldung für alle Pakete. Ob das bei Ihrem Paketdienst geht, erfragen Sie dort. Was die großen Paketdienste dazu veröffentlichen, steht auf der Seite Mehrere Pakete einer Lieferung.

Quelle: DHL, Merkblatt zur Ausfuhr von Waren (neues Fenster); Zoll, Merkblatt zu Zollanmeldungen 2026 (neues Fenster)


Welche Werte gelten bei DHL Paket immer?

Bei DHL Paket stehen einige Angaben fest. Sie hängen nicht vom Zielland ab:

Weg eines DHL-Pakets in zwei Stufen: erst Ihr Zollamt, dann mit dem Postfahrzeug im Postverkehr (Verkehrszweig 5) zur Grenze, der Ausgangszollstelle DE003305, dem Internationalen Postzentrum (IPZ) (Bild in voller Größe)
Feld in der Internetausfuhranmeldung Plus (IAA-Plus)Wert bei DHL Paket
Ausgangszollstelle (Zollstelle an der Grenze)DE003305. IAA-Plus zeigt dazu „Abfertigungsstelle IPZ“ (Internationales Postzentrum).
Verkehrszweig an der Grenze5, Postverkehr
Beförderungsmittel (Kennzeichen)entfällt
Verfahrenzweistufig: erst Ihr Zollamt, dann die Grenze. Direkt an der Grenze anmelden geht bei der Post nicht.

Die Felder für das Beförderungsmittel bleiben bei der Post leer. IAA-Plus verlangt sie hier nicht, anders als bei einer Sendung per Lkw.

Warum es genau diese Zollstelle ist, erklärt unsere Seite Ausgangszollstelle.

Quelle: Zoll, Merkblatt zu Zollanmeldungen 2026 (neues Fenster); DHL, Einfach durch den Zoll (neues Fenster)


Muss ich mit dem Paket zum Zollamt?

Nein. Sie haben zwei Möglichkeiten:

  • Der Zoll kann die Ware bei Ihnen ansehen (Gestellung außerhalb des Amtsplatzes). Sie beantragen das in der Anmeldung und nennen ein Zeitfenster. Die Anmeldung muss am Arbeitstag vorher beim Zoll sein, spätestens zwei Stunden vor Dienstschluss. Die MRN bekommen Sie, sobald der Zoll die Anmeldung mit diesem Antrag angenommen hat, also schon vor dem Zeitfenster. Kommt niemand, bekommen Sie das ABD nach dem Zeitfenster automatisch, ohne Gebühr.
  • Sie bringen die Ware zum Zollamt. Das geht am selben Tag. Dort nennen Sie Ihre eigene Bezugsnummer (LRN). Der Zoll nimmt die Anmeldung an, Sie bekommen die MRN und nach der Freigabe das ABD. Danach geben Sie das Paket bei DHL ab.

Wenn es eilt: Seit 01.07.2026 kann man die Beschau im Betrieb in eiligen Fällen auch kurz vor dem Verpacken beantragen und um Freigabe am selben Tag bitten. Dafür steht ein kurzer Satz zum Eilbedarf in der Anmeldung. Ob das Zollamt zustimmt, entscheidet es selbst. Das Zollamt, das uns geantwortet hat, nennt das eine Ausnahme und setzt das Ende auf denselben Werktag.

Mehr zum Ablauf und zu den Kosten steht auf unserer Seite Ausfuhrbegleitdokument.

Quelle: zoll.de, Fragen und Antworten zur IAA-Plus (neues Fenster); Zoll, ATLAS-Info 0966/2026 (neues Fenster), S. 5 f.; Zoll, IAA-Plus-Handbuch (neues Fenster), Kap. 4.2.1 „Antrag nach § 12 Abs. 4 AWV“


Wie kommen MRN (Nummer der Anmeldung) und ABD (Ausfuhrbegleitdokument) ans Paket?

Die vier Schritte: 1. das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) ausdrucken, je Paket eines; 2. in die Dokumententasche außen am Paket, das ABD oben, darunter die Rechnung; 3. der gelbe Aufkleber „Achtung! Ausfuhranmeldung“ nahe der Anschrift; 4. die MRN in Ihre Versanddaten (Bild in voller Größe)

Erst wenn das ABD da ist, geben Sie das Paket ab. Dann so:

  1. ABD ausdrucken, je Paket eines.
  2. In die Dokumententasche außen am Paket: das ABD als oberstes Blatt, darunter die Rechnung für genau dieses Paket.
  3. Gelber Aufkleber „Achtung! Ausfuhranmeldung“ in die Nähe der Anschrift. DHL führt ihn unter der Bestellnummer 915-830-100.
  4. In Ihrem Versandprogramm kennzeichnen Sie das Paket als „Sendung mit Ausfuhranmeldung“ und tragen die MRN in das Feld „Movement Reference Number“ ein.

Laut DHL liest DHL die MRN im Paketzentrum ein. Fehlt die Kennzeichnung, lässt sich die Ausfuhr laut DHL nicht ordentlich abschließen. Zollinhaltserklärung CN23 und Handelsrechnung gehören ebenfalls an jedes Paket, siehe unsere Seite Zollinhaltserklärung CN23.

Quelle: DHL, Merkblatt zur Ausfuhr von Waren (neues Fenster); DHL, Einfach durch den Zoll (neues Fenster); zoll.de, Postsendungen in einen Nicht-EU-Staat (neues Fenster)


Geht das auch mit Warenpost oder Päckchen?

Nein. Mit Ausfuhranmeldung ist Warenpost International laut DHL nicht möglich. DHL empfiehlt dafür DHL Paket International. Auch der Zoll schreibt: Ein ABD lässt sich nur bei Paketen verwenden, nicht bei Päckchen und Briefen.

Quelle: DHL, Warenpost International (neues Fenster); zoll.de, Postsendungen in einen Nicht-EU-Staat (neues Fenster)


Wie bekomme ich von DHL eine Ausfuhrbescheinigung für das Finanzamt?

Den Nachweis für das Finanzamt bekommen Sie nicht von DHL, sondern vom Zoll: den Ausgangsvermerk. Er steht in IAA-Plus, sobald das Paket die EU verlassen hat. Weil jedes Paket eine eigene Anmeldung hat, gibt es auch je Paket einen Ausgangsvermerk. Bleibt er aus, hilft laut DHL der Kundenservice mit einem Ersatznachweis. Mehr dazu auf unserer Seite Ausgangsvermerk.

Wofür das Finanzamt den Nachweis braucht: Ihre Rechnung an einen Kunden außerhalb der EU ist in der Regel ohne Umsatzsteuer (steuerfreie Ausfuhrlieferung). Das Finanzamt erkennt das nur an, wenn Sie die Ausfuhr nachweisen, in der Regel mit dem Ausgangsvermerk. Fehlt er und gibt es keinen anderen Nachweis, kann das Finanzamt die Umsatzsteuer nachfordern. Was für Ihren Fall gilt, klären Sie mit Ihrem Steuerberater.

Quelle: DHL, Einfach durch den Zoll (neues Fenster); Zoll, IAA-Plus-Handbuch (neues Fenster); Umsatzsteuergesetz, § 4 Nr. 1 Buchst. a (neues Fenster) und § 6 (neues Fenster); Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung, § 9 (neues Fenster) und § 10 (neues Fenster); Bundesfinanzministerium, Umsatzsteuer-Anwendungserlass, Abschnitt 6.6 (neues Fenster) und Abschnitt 6.7 (neues Fenster)


Wie geht es mit Zoll.Agency?

Sie laden Ihre Rechnung hoch und sagen, wie viele Pakete es werden. Zoll.Agency macht daraus je Paket eine Datei für IAA-Plus, mit den festen Werten für DHL Paket. Sie laden jede Datei in IAA-Plus hoch, sehen sie durch und schicken sie selbst ab.

Diese Seite erklärt die Regeln allgemein. Was für Ihre Sendung gilt, zeigt die Vorprüfung. Eine Auskunft des Zolls zu Ihrem Einzelfall ersetzt die Seite nicht.

Rechtsgrundlagen: Außenwirtschaftsverordnung (neues Fenster) (§ 12), Delegierte Verordnung zum Zollkodex (neues Fenster) (Art. 137, 140, 141, 142), Durchführungsverordnung zum Zollkodex (neues Fenster) (Art. 221, 329, 336)

Brauchen Sie eine Ausfuhranmeldung?

Laden Sie Ihre Handelsrechnung hoch. Die kostenlose Vorprüfung zeigt in wenigen Minuten, ob Ihre Sendung eine Ausfuhranmeldung braucht und ob auf Ihrer Rechnung Angaben dafür fehlen.

Kostenlose Vorprüfung starten