Die Ausfuhranmeldung ist für alle Länder außerhalb der EU gleich. Unterschiede gibt es bei dem, was danach kommt: welcher Präferenznachweis im Bestimmungsland hilft, welche Unterlagen der Empfänger für die Einfuhr braucht und wie Paketdienste die Sendung über die Grenze bringen.
Die Schweiz zeigt das gut. Sie gehört nicht zur EU, für die Ausfuhr gelten also die Regeln für Drittländer. Liegt der Wert über 1.000 EUR, geht vorher eine elektronische Anmeldung an den deutschen Zoll; darunter reicht beim Postpaket der Grenzübertritt als Anmeldung. Die Einfuhr in die Schweiz übernimmt die Post oder der Paketdienst, dafür gehören die Zollinhaltserklärung CN 23 und eine Rechnungskopie zur Sendung. Weil die Schweiz seit 2024 auf Industriewaren keinen Zoll mehr erhebt, bringt ein Präferenznachweis dort vor allem bei Lebensmitteln und Agrarwaren etwas. Den ganzen Ablauf beschreibt der Ratgeber Ausfuhr in die Schweiz.
Welcher Nachweis für die anderen Länder gilt, zeigt die Übersicht Präferenznachweis je Land; was zum Paket gehört, die Seite zur Zollinhaltserklärung CN23.
Die Seiten dieser Gruppe sammeln diese Besonderheiten je Land. Für die Einfuhr im Bestimmungsland ist Ihr Empfänger zuständig; wir nennen die Regeln, die Sie als Absender vor dem Versand kennen sollten.