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Zolltarifnummer finden: kostenlos, mit HS-Code und KN

Zuletzt geprüft: 23.10.2026Redaktion zoll.agency · Über Zoll.Agency

Zusammenfassung: Zolltarifnummer

  • Die Zolltarifnummer ist in Stufen aufgebaut: 6 Stellen sind weltweit gleich (der HS-Code), 8 Stellen gelten in der EU, die 11. Stelle in Deutschland.
  • Für die Ausfuhr reichen 8 Stellen, die Warennummer aus der Kombinierten Nomenklatur (KN). Für die Einfuhr in die EU brauchen Sie 11 Stellen, die Codenummer.
  • Gewählt wird nach festen Regeln, den Allgemeinen Vorschriften 1 bis 6. Maßgebend sind der Wortlaut der Positionen und die Anmerkungen, nicht die Überschriften.
  • Viele Waren passen auf den ersten Blick in mehrere Positionen. Dann entscheidet Vorschrift 3.
  • Verbindlich ist nur eine verbindliche Zolltarifauskunft des Zolls. Sie ist grundsätzlich gebührenfrei.
  • Mit unserer Suche auf dieser Seite finden Sie Nummern und den amtlichen Wortlaut aller Ebenen. Die Auswahl treffen Sie.
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Warennummer im Zolltarif suchen

Suchen Sie mit Wörtern (etwa „Kugellager“) oder mit einer Nummer (2 bis 11 Stellen). Sie sehen den amtlichen Wortlaut der Kombinierten Nomenklatur 2026, nach Nummer sortiert.

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Bestand: Kombinierte Nomenklatur 2026, Datensatz des Amts für Veröffentlichungen der EU. 9. bis 11. Stelle, Anmerkungen und Erläuterungen: EZT-online · TARIC

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Video: Die Zolltarifnummer finden

6, 8 oder 11 Stellen, und wie Sie wählen (Video, 3:21 Minuten)

Wie ist die Zolltarifnummer aufgebaut?

Jede Stufe der Nummer grenzt die Ware weiter ein. Der Zoll zeigt das an diesem Beispiel:

StellenBeispielStufeWer sie festlegt
249KapitelHarmonisiertes System (HS), weltweit
44901PositionHS, weltweit
64901 99Unterposition HSHS, weltweit
84901 9900Unterposition der Kombinierten Nomenklatur (KN)EU
104901 9900 00Unterposition TARICEU
114901 9900 00 9Codenummer mit nationaler StelleDeutschland

Die ersten sechs Stellen kommen aus dem Harmonisierten System; sie heißen deshalb auch HS-Code. Die 7. und 8. Stelle fügt die EU in der Kombinierten Nomenklatur hinzu. Ist eine Unterposition nicht weiter unterteilt, sind diese beiden Stellen „00“. Die 9. und 10. Stelle gehören zum TARIC der EU. Er verschlüsselt Maßnahmen wie Antidumpingzölle, Zollaussetzungen oder Kontingente. Die 11. Stelle nutzt Deutschland für nationale Zwecke, etwa für die Umsatzsteuersätze oder nationale Verbote und Beschränkungen.

Ein Beispiel aus der KN 2026: Kugellager mit einem größten äußeren Durchmesser über 30 mm stehen unter 8482 „Wälzlager (Kugellager, Rollenlager und Nadellager)“, darunter 8482 10 „Kugellager“, darunter 8482 10 90 „andere“.

Die KN hat 21 Abschnitte und 99 Kapitel; Kapitel 77 ist freigehalten. Die EU veröffentlicht sie jedes Jahr bis zum 31. Oktober neu, sie gilt dann ab dem 1. Januar. Prüfen Sie Ihre Nummern deshalb zum Jahreswechsel.

Quelle: Verordnung (EWG) Nr. 2658/87, Artikel 1, 3, 5 und 12, EUR-Lex (neues Fenster); Durchführungsverordnung (EU) 2025/1926 (KN 2026), EUR-Lex (neues Fenster); Zoll, Informationen zum Zolltarif und zur Ermittlung der Codenummer (neues Fenster), abgerufen 22.10.2026


Wie viele Stellen brauchen Sie?

WofürStellenName beim Zoll
Ausfuhranmeldung8Warennummer
Einfuhranmeldung in die EU11Codenummer
Außenhandelsstatistik8Warennummer

Der Zoll schreibt dazu: „In einer Einfuhranmeldung ist immer die 11-stellige Codenummer, in der Ausfuhranmeldung lediglich die 8-stellige Warennummer, die auch dem Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik entnommen werden kann, anzugeben.“ Das Statistische Bundesamt bestätigt: Bis zur 8. Stelle sind Zolltarifnummer und Warennummer der Statistik gleich.

Sieht der TARIC für Ihre Ware und das Bestimmungsland eine Maßnahme mit Zusatzcode vor, gehört bei der Ausfuhr auch dieser Zusatzcode in die Anmeldung.

Im Zielland gilt dessen eigener Zolltarif. Mehr als 200 Verwaltungen weltweit nutzen das Harmonisierte System, meist als Grundlage ihres Tarifs. Gemeinsam sind deshalb nur die ersten 6 Stellen. Ihr Kunde im Ausland kann mit diesen 6 Stellen auf der Rechnung die Nummer in seinem Tarif suchen.

Quelle: Zoll, Fragen und Antworten zum Zolltarif (neues Fenster) und Informationen zum Zolltarif (neues Fenster); Statistisches Bundesamt, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik 2026 (neues Fenster); Delegierte Verordnung (EU) 2021/234, Anhang B, Datenelement 18 09 059 000, EUR-Lex (neues Fenster); EU-Kommission, Harmonized System (neues Fenster), abgerufen 22.10.2026


Wie gehen Sie vor?

Für die Einreihung gelten die Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, kurz AV 1 bis 6. Der Zoll nennt sie die wichtigsten Regeln; sie sind zwingend anzuwenden. In einfachen Worten:

VorschriftWas sie sagt
AV 1Überschriften von Abschnitten und Kapiteln sind nur Hinweise. Maßgebend sind der Wortlaut der Positionen und die Anmerkungen zu den Abschnitten und Kapiteln.
AV 2 aEine unfertige oder zerlegte Ware zählt wie die fertige, wenn sie deren wesentliche Merkmale schon hat.
AV 2 bEin Stoff in einer Position gilt auch gemischt mit anderen Stoffen. Waren aus mehreren Stoffen werden nach AV 3 eingereiht.
AV 3 aKommen mehrere Positionen in Betracht, geht die genauere Warenbezeichnung der allgemeinen vor.
AV 3 bGeht das nicht, entscheidet der Stoff oder Bestandteil, der der Ware ihren wesentlichen Charakter gibt.
AV 3 cGeht auch das nicht, gilt die Position, die im Zolltarif zuletzt genannt ist.
AV 4Passt keine Position, gilt die Position der ähnlichsten Ware.
AV 5 aEin besonders gestaltetes Behältnis, etwa ein Etui, wird wie die Ware eingereiht, wenn es mit ihr verkauft wird.
AV 5 bÜbliche Verpackungen werden wie die Ware eingereiht, die darin ist.
AV 6Innerhalb einer Position gilt dasselbe für die Unterpositionen, Stufe für Stufe. Verglichen werden nur Unterpositionen derselben Stufe.

So gehen Sie Schritt für Schritt vor:

  1. Ware beschreiben: Woraus besteht sie, wofür wird sie verwendet, was macht sie aus? Viele Waren lassen sich nur einreihen, wenn Material und Verwendungszweck bekannt sind.
  2. Position suchen: Lesen Sie den Wortlaut der Position und die Anmerkungen zu Abschnitt und Kapitel. Die Überschrift allein genügt nicht (AV 1).
  3. Mehrere Positionen? Dann wählen Sie nach AV 3: genauere Bezeichnung, dann wesentlicher Charakter, dann die zuletzt genannte Position.
  4. Unterposition wählen: In der Position Stufe für Stufe bis zur 8. Stelle (AV 6).
  5. Nachlesen: Erläuterungen, Einreihungsverordnungen der EU und erteilte verbindliche Zolltarifauskünfte anderer Unternehmen zeigen, wie ähnliche Waren eingereiht wurden.
  6. Bleiben Zweifel: Beantragen Sie eine verbindliche Zolltarifauskunft.

Quelle: Verordnung (EWG) Nr. 2658/87, Anhang I, Teil I, Titel I, Abschnitt A, in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1926, EUR-Lex (neues Fenster); Zoll, Informationen zum Zolltarif (neues Fenster), abgerufen 22.10.2026


Warum passt eine Ware oft in mehrere Positionen?

Das ist kein Sonderfall. AV 3 beginnt genau damit: „Kommen für die Einreihung von Waren … zwei oder mehr Positionen in Betracht, so wird wie folgt verfahren“. Die Warenbeschreibung ist eine Tatsache. Welche Nummer gilt, ist eine Frage der Auslegung.

Beispiel Fahrradlampe: Auf den ersten Blick kommen drei Positionen in Betracht: Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713, zu denen Fahrräder gehören (8714), Leuchten (9405) und elektrische Beleuchtungs- und Signalgeräte für Kraftfahrzeuge oder Fahrräder (8512). Bei 8512 steht die Unterposition 8512 10 00 „Beleuchtungs- und Sichtsignalgeräte von der für Fahrräder verwendeten Art“. Anmerkung 2 zu Abschnitt XVII sagt, dass elektrische Geräte des Kapitels 85 und Leuchten der Position 9405 nicht als „Teile“ oder „Zubehör“ von Fahrzeugen gelten. Position 9405 erfasst Leuchten nur, soweit sie „anderweit weder genannt noch inbegriffen“ sind. Hier zeigt sich, warum AV 1 die Anmerkungen an die erste Stelle setzt.

Beispiel Smartphone: Seit der KN 2022 haben Smartphones eine eigene Unterposition, 8517 13 00. Was als Smartphone gilt, legt Anmerkung 5 zu Kapitel 85 fest: ein Telefon für zellulare Netzwerke mit einem mobilen Betriebssystem, das Anwendungen herunterladen und mehrere gleichzeitig ausführen kann.

Beispiele aus Einreihungsverordnungen der EU (2026):

WareIn Betracht kamenErgebnis und Vorschrift
Teleskoprohr aus Aluminium für einen bestimmten StaubsaugerRohre aus Aluminium (7608), Teile von Staubsaugern (8508)8508 70 00 nach AV 1 und 6: Das Rohr ist zu einem Teil des Staubsaugers verarbeitet.
Y-Verbinder für InfusionssystemeSchläuche aus Kunststoff (3917), medizinische Instrumente (9018), Armaturen (8481)3917 33 00 nach AV 1, 3 b und 6: Schläuche mit Verbindern geben den wesentlichen Charakter.
Knöchelbandage aus Kunststoffschalen und SpinnstoffWaren aus Kunststoff (3926), konfektionierte Spinnstoffwaren (6307)6307 90 98 nach AV 1, 3 c und 6: Beide Stoffe sind gleich wesentlich, deshalb gilt die zuletzt genannte Position.

Unsere Suche zeigt Ihnen einen Hinweis, wenn Ihre Suchwörter in mehreren Kapiteln vorkommen. Lesen Sie dann bei jeder Position den ganzen Wortlaut.

Quelle: Verordnung (EWG) Nr. 2658/87, Anhang I in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1926, AV 3, Anmerkung 2 zu Abschnitt XVII, Anmerkung 5 zu Kapitel 85, Positionen 8512, 8714 und 9405, EUR-Lex (neues Fenster); Durchführungsverordnungen (EU) 2026/2265 (neues Fenster), 2026/1873 (neues Fenster) und 2026/333 (neues Fenster), jeweils Anhang


Was ist eine verbindliche Zolltarifauskunft?

Eine verbindliche Zolltarifauskunft, kurz vZTA, ist eine Entscheidung des Zolls über die Einreihung Ihrer Ware. Sie ist der einzige Weg zu einer Einreihung, auf die Sie sich verlassen können.

  • Wer erteilt sie? In Deutschland das Hauptzollamt Hannover.
  • Wie beantragen? Elektronisch über das Zoll-Portal, mit EORI-Nummer. Für jede Ware ein eigener Antrag.
  • Was kostet sie? Sie wird grundsätzlich gebührenfrei erteilt. Kosten für Analysen, Gutachten oder die Rücksendung von Mustern stellt der Zoll in Rechnung.
  • Wie lange dauert es? Der Zoll entscheidet spätestens 120 Tage nach Annahme des Antrags.
  • Wie lange gilt sie? Drei Jahre. Ändert sich die Nomenklatur, kann sie vorher ungültig werden.
  • Für wen gilt sie? Nur für Sie als Inhaber und nur für die beschriebene Ware. Außerhalb der EU bindet sie nicht.
  • Auch für die Ausfuhr? Ja. Nur für statistische Zwecke lehnt der Zoll den Antrag ab. Für Sendungen, die schon vorbei sind, hilft sie nicht.

Die Warenbeschreibung aus Ihrem Antrag wird veröffentlicht, die Handelsbezeichnung (Marke, Modell) nicht. Eine unverbindliche Auskunft gibt die Zentrale Auskunft des Zolls.

Quelle: Zollkodex der Union, Verordnung (EU) Nr. 952/2013, Artikel 22 Absatz 3, 33 und 34, EUR-Lex (neues Fenster); Zoll, Verbindliche Zolltarifauskunft (neues Fenster), Zuständigkeiten (neues Fenster), Antrag, Erteilung, Gültigkeit (neues Fenster) und Gegenstand (neues Fenster), abgerufen 22.10.2026


Welche amtlichen Werkzeuge gibt es?

WerkzeugWas es zeigtKosten
EZT-online (neues Fenster) (Zoll)Elektronischer Zolltarif mit TARIC und nationalen Teilen, Codenummer bis 11 Stellen, Erläuterungenkostenlos
TARIC (neues Fenster) (EU-Kommission)Zolltarif der EU bis 10 Stellen mit den Maßnahmenkostenlos
EBTI (neues Fenster) (EU-Kommission)alle in der EU erteilten verbindlichen Zolltarifauskünfte mit Warenbeschreibung und Begründungkostenlos
Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik (neues Fenster) (Statistisches Bundesamt)alle 8-stelligen Warennummern, mit SuchePDF kostenlos

Quelle: Zoll, Fragen und Antworten zum Zolltarif (neues Fenster) („zwei kostenlose Auskunftsanwendungen“); Statistisches Bundesamt, Warenverzeichnis 2026; EU-Kommission, Tariff classification of goods (neues Fenster), abgerufen 22.10.2026


Was zeigt unsere Warennummernsuche?

Unsere Suche oben auf dieser Seite durchsucht den amtlichen Wortlaut der Kombinierten Nomenklatur des laufenden Jahres, alle 8-stelligen Warennummern auf Deutsch.

  • Mit Wörtern: Sie sehen alle Nummern, in deren Wortlaut Ihre Wörter vorkommen, als Baum: Kapitel, Position, Unterposition. Nach Nummer sortiert, ohne Rangfolge.
  • Mit einer Nummer: Sie sehen den Wortlaut aller Ebenen vom Abschnitt bis zur 8. Stelle. Bei 2, 4 oder 6 Stellen sehen Sie alles, was darunter steht.
  • Was sie nicht zeigt: die 9. bis 11. Stelle, die Anmerkungen und die Erläuterungen. Dafür verlinken wir EZT-online und den TARIC.

Die Suche wählt nichts für Sie aus und ordnet Ihre Ware keiner Nummer zu. Das wäre eine Entscheidung im Einzelfall. Die Auswahl treffen Sie. Verbindlich ist nur eine vZTA.

Quelle: Amt für Veröffentlichungen der EU, Datensatz Combined Nomenclature, 2026 (CN 2026) (neues Fenster), Weiterverwendung nach Beschluss 2011/833/EU


Wo trägt man die Warennummer ein?

In der Ausfuhranmeldung steht die Warennummer bei jeder Position. Mit unserer Ausfüllhilfe tragen Sie die 8 Stellen je Position ein. Steht keine gültige Nummer auf Ihrer Rechnung, zeigt die Ausfüllhilfe Nummern mit amtlichem Wortlaut zur Auswahl. Wie die Anmeldung im Zoll-Portal aussieht, steht auf unserer Seite IAA-Plus: Ausfuhranmeldung im Zoll-Portal. Auf die Handelsrechnung gehört die Nummer ebenfalls, siehe Handelsrechnung für den Export.

Quelle: Delegierte Verordnung (EU) 2021/234, Anhang B, Datenelemente 18 09 056 000 und 18 09 057 000, EUR-Lex (neues Fenster)

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