Zum Inhalt
Zoll.Agency Zoll. Einfach. Digital.

Ausfuhranmeldung

Handelsrechnung für den Export: Muster und Pflichtangaben

Zuletzt geprüft: 15.10.2026Redaktion zoll.agency · Über Zoll.Agency

Zusammenfassung: Handelsrechnung

  • Die Handelsrechnung (englisch Commercial Invoice) ist die Grundlage Ihrer Ausfuhranmeldung: Empfänger, Waren, Mengen, Werte und Gewichte kommen aus ihr.
  • Ein amtliches Formular gibt es nicht. Die Angaben ergeben sich aus der Ausfuhranmeldung, dem Umsatzsteuergesetz und den Regeln des Ziellands.
  • Je Position gehören Warenbeschreibung, Warennummer, Ursprungsland, Menge, Preis sowie Eigen- und Rohmasse auf die Rechnung.
  • Versand und Versicherung stehen als eigene Beträge da.
  • Unser Muster einer vollständigen Handelsrechnung zeigt alle Angaben an einem Beispiel.
Kostenlose Vorprüfung starten
Kostenloses ToolIhre Rechnung: Warennummern je PositionLaden Sie Ihre Rechnung hoch: Zu jeder Position sehen Sie Nummern der Kombinierten Nomenklatur mit dem amtlichen Wortlaut zur Auswahl. Kostenlos, ohne E-Mail.

Die Auswahl treffen Sie. Verbindlich ist nur eine verbindliche Zolltarifauskunft.

Rechnung hochladen

Wir lesen die Positionen Ihrer Rechnung: Warenbezeichnung und, wenn vorhanden, die Warennummer. Die Rechnung löschen wir nach einer Stunde, auf Knopfdruck sofort.

Rechnung hierher ziehen oder

PDF oder Bild (JPG, PNG, HEIC, WebP, TIFF), bis 20 MB und 5 Seiten

Mit dem Hochladen bestätigen Sie, dass Sie für Ihr Unternehmen handeln, und akzeptieren die AGB sowie unsere Datenschutzerklärung.

Unsere Server stehen in Deutschland. Dort läuft auch unsere Software, und dort lesen wir Ihre Rechnung aus. Was darauf steht, also Waren, Mengen, Preise und Adressdaten, verlässt Deutschland nicht. Bestellen Sie nicht, löschen wir die Datei eine Stunde nach dem Hochladen.

Ohne Rechnung? Warennummer mit Wörtern suchen

Kostenlos, ohne E-Mail-Adresse und ohne Konto. Ihre Auswahl speichern wir nicht.


Video: Die Handelsrechnung

Was auf eine Exportrechnung gehört (Video, 2:16 Minuten)

Muster einer vollständigen Handelsrechnung

Unser Muster einer Handelsrechnung für die Ausfuhr zeigt eine Lieferung von Küchenwaren in die Schweiz mit vier Positionen, abweichender Lieferanschrift, Lieferbedingung DAP und getrennt ausgewiesenen Versandkosten. Käufer, Waren und Beträge sind erfunden. Ihre Rechnung stellen Sie selbst aus; das Muster zeigt, wo die Angaben stehen können. Mit unserem kostenlosen Werkzeug erstellen Sie Ihre Handels- oder Proformarechnung im Aufbau des Musters, oder Sie laden Ihre Rechnung hoch und sehen, welche Angaben darauf fehlen.

Lieber selbst ausfüllen? Unsere Handelsrechnung Vorlage und die Proforma-Rechnung Vorlage (Word, Excel) mit denselben Feldern, Deutsch und Englisch, laden Sie kostenlos herunter.


Was ist eine Handelsrechnung?

Drei Stationen untereinander: die Handelsrechnung (Commercial Invoice); in der Ausfuhranmeldung die Unterlage N380; das Zollamt im Zielland berechnet aus ihr meist die Einfuhrabgaben (Bild in voller Größe)

Die Rechnung über den Verkauf der Ware an Ihren Kunden im Ausland. Für den Zoll ist sie die wichtigste Unterlage der Sendung: In der Ausfuhranmeldung geben Sie sie als Unterlage an (Code N380 „Handelsrechnung“), und der Zoll im Zielland berechnet aus ihr meist die Einfuhrabgaben.

„Commercial Invoice“ ist dasselbe auf Englisch. Eine „Zollrechnung“ als eigenes Dokument gibt es nicht; gemeint ist meist die Handelsrechnung.

Quelle: Zoll, Merkblatt zu Zollanmeldungen 2026 (neues Fenster), Datenelement 12 03 „Unterlage“


Was braucht die Ausfuhranmeldung von der Rechnung?

Stilisierte Handelsrechnung ohne Beispielwerte; orange markiert sind die Angaben für die Ausfuhranmeldung: Verkäufer mit EORI-Nummer, Käufer, Lieferanschrift, Rechnungsnummer, Datum, Lieferbedingung (etwa DAP Zürich), je Position Ware, Warennummer, Ursprung, Menge und Preis, Eigen- und Rohmasse, dazu Währung, Rechnungsbetrag und Packstücke (Bild in voller Größe)
Angabewofür
Verkäufer mit Anschrift und EORI-NummerAusführer der Anmeldung; ohne EORI-Nummer keine Anmeldung
Käufer mit AnschriftRechnungsempfänger
Lieferanschrift, wenn sie abweichtEmpfänger der Ware in der Anmeldung
Rechnungsnummer und Rechnungsdatumbezeichnen die Unterlage N380
Lieferbedingung mit Ort, etwa „DAP Zürich (Incoterms® 2020)“Lieferbedingung der Anmeldung, siehe Incoterms
Währung und RechnungsbetragRechnungsbetrag der Anmeldung, Wert je Position
je Position eine Warenbeschreibung, an der man die Ware erkenntWarenbezeichnung; „Ersatzteile“ oder „Muster“ allein reichen nicht
je Position die Warennummer mit acht StellenWarennummer der Anmeldung
je Position das UrsprungslandUrsprungsland der Anmeldung
je Position Menge mit Einheit, Einzel- und GesamtpreisMenge und Wert
je Position Eigenmasse und RohmasseGewichte der Anmeldung, mehr unter Rohmasse und Eigenmasse
Anzahl und Art der PackstückePackstücke der Anmeldung

Steht etwas davon nicht auf der Rechnung, brauchen Sie es trotzdem für die Anmeldung. Ergänzen Sie es am besten gleich auf der Rechnung, damit Rechnung und Anmeldung übereinstimmen.

Das Ursprungsland auf der Rechnung ist der nichtpräferenzielle Ursprung, das Land, in dem die Ware hergestellt wurde. Eine Erklärung zum Präferenzursprung ist etwas anderes: Sie hat einen festen Wortlaut und eigene Voraussetzungen und steht deshalb nicht in unserem Muster.


Was verlangt das Umsatzsteuergesetz?

Die Handelsrechnung ist auch eine Rechnung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Dazu gehören unter anderem:

  • vollständiger Name und Anschrift von Ihnen und Ihrem Kunden
  • Ihre Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • Rechnungsdatum und eine fortlaufende Rechnungsnummer
  • Menge und handelsübliche Bezeichnung der Ware
  • Zeitpunkt der Lieferung
  • Entgelt und der Hinweis, warum keine Umsatzsteuer berechnet wird

Bei einer Lieferung ins Ausland außerhalb der EU ist das meist der Hinweis auf die steuerfreie Ausfuhrlieferung nach § 4 Nr. 1 Buchst. a in Verbindung mit § 6 UStG. Steuerfrei ist die Lieferung nur, wenn Sie die Ausfuhr nachweisen, in der Regel mit dem Ausgangsvermerk.

Quelle: Umsatzsteuergesetz, § 14 Abs. 4 (neues Fenster) und § 6 (neues Fenster)


Warum Versandkosten getrennt ausweisen?

Zwei Ausschnitte der Handelsrechnung: Ware, Versand und Versicherung als eigene Beträge, orange markiert; der Rechnungsbetrag durchgestrichen: sonst berechnen viele Zielländer die Einfuhrabgaben oft vom vollen Rechnungsbetrag (Bild in voller Größe)

Liefern Sie bis zum Empfänger (etwa DAP oder DDP), nennen Sie Versand, Versicherung und Verzollung als eigene Beträge. Viele Zielländer berechnen die Einfuhrabgaben sonst vom vollen Rechnungsbetrag. Für die Ausfuhranmeldung zählt der Wert der Ware bis zur deutschen Grenze; auch dafür hilft der getrennte Ausweis.


Was gilt für eine Proformarechnung?

Verkaufen Sie die Ware nicht, etwa bei einer Reparatur, einem Messestück oder einer kostenlosen Ersatzlieferung, stellen Sie eine Proformarechnung aus. Sie enthält dieselben Angaben, dazu den Wert der Ware und den Grund der Sendung („keine Zahlung, Wert nur für Zollzwecke“). Kommt die Ware unverändert zurück, ist das eine vorübergehende Ausfuhr. Eine Proformarechnung mit diesem Vermerk erstellen Sie mit unserem kostenlosen Werkzeug.


Deutsch oder Englisch?

Für die Ausfuhranmeldung in Deutschland reicht eine Rechnung auf Deutsch. Der Zoll im Zielland verlangt oft Englisch oder die Landessprache, manche Länder auch eine Unterschrift oder bestimmte Erklärungen. Was Ihr Zielland verlangt, erfahren Sie von Ihrem Kunden oder seinem Spediteur. Für die Schweiz steht mehr auf unserer Seite Ausfuhr in die Schweiz.


Brauche ich die Rechnung auch unter 1.000 EUR?

Ja. Auch ohne elektronische Ausfuhranmeldung braucht die Sendung eine Rechnung: Der Zoll im Zielland verlangt sie für die Einfuhr, und Sie brauchen sie für Ihre Buchführung und den Nachweis der steuerfreien Ausfuhrlieferung. Wann die elektronische Anmeldung entfällt, steht auf der Seite Ausfuhranmeldung unter 1.000 EUR; für Pakete mit der Post auf der Seite zur Zollinhaltserklärung CN23.

Diese Seite erklärt die Angaben allgemein. Was für Ihre Sendung gilt, zeigt die Vorprüfung. Eine Auskunft des Zolls zu Ihrem Einzelfall ersetzt die Seite nicht.

Rechtsgrundlagen: Umsatzsteuergesetz (neues Fenster) (§ 4 Nr. 1 Buchst. a, § 6, § 14 Abs. 4), Delegierte Verordnung zum Zollkodex (neues Fenster) (Anhang B)

Brauchen Sie eine Ausfuhranmeldung?

Laden Sie Ihre Handelsrechnung hoch. Die kostenlose Vorprüfung zeigt in wenigen Minuten, ob Ihre Sendung eine Ausfuhranmeldung braucht und ob auf Ihrer Rechnung Angaben dafür fehlen.

Kostenlose Vorprüfung starten