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Ursprung und Präferenz

REX-Nummer beantragen: registrierter Ausführer (REX)

Zuletzt geprüft: 15.10.2026Redaktion zoll.agency · Über Zoll.Agency

Zusammenfassung: REX-Nummer

  • Mit einer REX-Nummer dürfen Sie Erklärungen zum Ursprung ohne Wertgrenze abgeben.
  • Sie brauchen sie, wenn eine Sendung in bestimmte Länder mehr als 6.000 EUR an Ursprungswaren enthält, etwa ins Vereinigte Königreich, nach Japan oder Kanada.
  • Beantragt wird sie beim Hauptzollamt, am einfachsten online im Zoll-Portal mit Formular 0442.
  • Eine Gebühr nennt der Zoll dafür nicht.
  • Der ermächtigte Ausführer ist etwas anderes: eine Bewilligung mit Prüfung des Betriebs, nötig etwa für Südkorea.
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Video: REX-Nummer beantragen

Registrierter Ausführer, Formular 0442 im Zoll-Portal (Video, 2:20 Minuten)

Was ist ein registrierter Ausführer (REX)?

Zwei Fälle untereinander: eine Rechnung, daneben „bis 6.000 EUR: jeder Ausführer erklärt auf der Rechnung“; ein Blatt „REX“, hervorgehoben „darüber: nur mit REX-Nummer in der Erklärung“ (Bild in voller Größe)

REX steht für „Registered Exporter“, den registrierten Ausführer. Bei manchen Abkommen der EU geben Ausführer den Präferenzursprung ihrer Ware nicht mit einer Bescheinigung des Zolls an, sondern selbst, mit einer Erklärung zum Ursprung auf der Rechnung. Bis 6.000 EUR Wert der Ursprungswaren je Sendung darf das jeder Ausführer. Darüber nur ein registrierter Ausführer, mit seiner REX-Nummer in der Erklärung.

Die Registrierung ist keine Bewilligung. Es genügt, dass Sie sich im REX-System eintragen lassen. Eine Nummer gilt für alle Abkommen mit REX und in der ganzen EU.

Quelle: zoll.de, Allgemeines zum registrierten Ausführer (REX) (neues Fenster) und Erklärungen zum Ursprung (neues Fenster), abgerufen 15.10.2026; Generalzolldirektion, Merkblatt registrierter Ausführer (REX) (neues Fenster), Version 13.03.2025, Seiten 3 und 9, abgerufen 15.10.2026


Wann brauche ich eine REX-Nummer?

Drei Bedingungen nebeneinander, verbunden mit Pluszeichen: eine Weltkugel mit Fahne, das Abkommen sieht REX vor; ein Blatt „Nachweis“, der Empfänger will einen Präferenznachweis; ein Paket, mehr als 6.000 EUR Ursprungswaren in der Sendung; darunter eine orange Klammer über alle drei: REX-Nummer nötig (Bild in voller Größe)

Wenn alle drei Punkte zutreffen:

  1. Das Abkommen mit dem Bestimmungsland sieht das REX-Verfahren vor.
  2. Ihr Empfänger will einen Präferenznachweis, um weniger Zoll zu zahlen.
  3. Die Sendung enthält Ursprungswaren im Wert von mehr als 6.000 EUR.

Länder mit REX (Stand 12.10.2026): Vereinigtes Königreich (Großbritannien), Japan, Kanada, Neuseeland, Singapur, Chile, Vietnam, die Mercosur-Staaten Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay, dazu Côte d’Ivoire, Ghana, Komoren, Madagaskar, Mauritius, Seychellen und Simbabwe.

  • Vietnam: Die 6.000 EUR gelten für den Gesamtwert der Sendung, nicht nur für die Ursprungswaren.
  • Fidschi, Papua-Neuguinea, Salomonen, Samoa: Der Zoll nennt dort nur Erklärungen von registrierten Ausführern, also mit REX-Nummer schon ab dem ersten Euro.
  • Südkorea: kein REX. Über 6.000 EUR erklärt dort nur ein ermächtigter Ausführer.
  • Schweiz, Norwegen, Türkei und die anderen Länder mit EUR.1: Über 6.000 EUR nehmen Sie die EUR.1 oder werden ermächtigter Ausführer. Eine REX-Nummer hilft dort nicht.

Darunter, bis 6.000 EUR, brauchen Sie keine Registrierung. Welcher Nachweis für welches Land gilt, steht auf unserer Seite Präferenznachweis je Land. Ob ein Abkommen REX vorsieht, zeigt auch die Datenbank Warenursprung und Präferenzen online (neues Fenster).

Quelle: Zoll, Warenursprung und Präferenzen online (neues Fenster), Länderinformationen, Stichtag 12.10.2026; zoll.de, REX bei Freihandelsabkommen (neues Fenster) und Ermächtigter Ausführer (neues Fenster) (Südkorea), abgerufen 15.10.2026; Merkblatt REX, Seite 3 (Vietnam)


Wie beantrage ich die REX-Nummer?

  1. Konto im Zoll-Portal: Sie brauchen ein Unternehmenskonto im Zoll-Portal. Haben Sie schon einen Zugang für die Internetausfuhranmeldung Plus (IAA-Plus), ist es dasselbe Portal. Wie Sie es einrichten, steht auf unserer Seite Zugang zu IAA-Plus.
  2. Antrag stellen: Im Zoll-Portal in der Dienstleistung „Warenursprung und Präferenzen“ das Online-Formular 0442 „Antrag auf Zulassung als registrierter Ausführer (REX)“ ausfüllen. Der Antrag geht direkt an das zuständige Hauptzollamt. Zuständig ist in der Regel das Hauptzollamt, in dessen Bezirk Sie Ihre Buchhaltung zum Präferenzursprung führen.
  3. Bescheid abrufen: Den Bescheid mit Ihrer REX-Nummer stellt der Zoll in Ihr Postfach im Zoll-Portal.

In Einzelfällen geht der Antrag noch auf Papier: Formular 0442 ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und an das Hauptzollamt schicken.

Der Antrag gilt für alle Abkommen mit REX und für das Allgemeine Präferenzsystem zugleich. Sie brauchen keine zweite Nummer, auch nicht für Niederlassungen in anderen Mitgliedstaaten.

Quelle: zoll.de, Allgemeines zum registrierten Ausführer (REX) (neues Fenster), abgerufen 15.10.2026; Merkblatt REX, Seite 9 (Antrag, Unternehmenskonto, zuständiges Hauptzollamt, Anhang 22-06A der Durchführungsverordnung zum Zollkodex)


Was kostet die REX-Nummer?

Eine Gebühr nennen weder zoll.de noch das Merkblatt des Zolls. Auch die Zollkostenverordnung führt die Registrierung nicht unter den Amtshandlungen, für die Kosten erhoben werden.

Aufwand entsteht bei Ihnen: Sie müssen den Ursprung Ihrer Waren belegen können, mit Buchführung, Unterlagen zu Vormaterial und Herstellung, etwa Lieferantenerklärungen Ihrer Lieferanten.

Quelle: zoll.de, Allgemeines zum registrierten Ausführer (REX) (neues Fenster) und Merkblatt REX, abgerufen 15.10.2026; Zollkostenverordnung, § 2 (neues Fenster), abgerufen 15.10.2026


Wie sieht die REX-Nummer aus?

Aufbau der REX-Nummer am Beispiel des Zolls DEREX87509999: DE für Deutschland, dann REX, dann 8750 als Dienststellenschlüssel des Hauptzollamts, dann 9999 als fortlaufende Nummer (Bild in voller Größe)

Sie hat 13 Stellen:

StellenInhalt
1 und 2DE für Deutschland
3 bis 5REX
6 bis 9Dienststellenschlüssel des Hauptzollamts, das registriert hat
10 bis 13fortlaufende Nummer

Beispiel des Zolls: DEREX87509999. Tragen Sie die Nummer genau so in die Erklärung zum Ursprung ein, wie das Hauptzollamt sie mitteilt.

Quelle: Merkblatt REX, Seite 10; zoll.de, Allgemeines zum registrierten Ausführer (REX) (neues Fenster), abgerufen 15.10.2026


Welche Pflichten habe ich als registrierter Ausführer?

  • Erklärungen nur für Waren abgeben, die die Ursprungsregeln des jeweiligen Abkommens erfüllen.
  • Eine kaufmännische Buchführung über Herstellung und Lieferung dieser Waren führen.
  • Kopien der Erklärungen, Aufzeichnungen über Vormaterial und die Belege dazu aufbewahren: nach Zollrecht mindestens drei Jahre, nach der Abgabenordnung zehn Jahre.
  • Änderungen Ihrer Daten dem Hauptzollamt sofort melden.
  • Die Streichung beantragen, wenn Sie keine solchen Ausfuhren mehr machen.

Quelle: Merkblatt REX, Seiten 11 und 12, abgerufen 15.10.2026


Was ist der Unterschied zum ermächtigten Ausführer?

Zwei Wege untereinander: ein Blatt „REX“, REX ist eine Registrierung in einer Datenbank mit Formular 0442; das Zollamt, der ermächtigte Ausführer braucht eine Bewilligung des Hauptzollamts mit Formular 0448a (Bild in voller Größe)
Registrierter Ausführer (REX)Ermächtigter Ausführer
Was ist es?Registrierung in einer DatenbankBewilligung des Hauptzollamts
AntragFormular 0442Formular 0448a, mit Arbeits- und Organisationsanweisung; vorher ein Gespräch mit dem Hauptzollamt
Wofür?Erklärung zum Ursprung ohne Wertgrenze, etwa Vereinigtes Königreich, Japan, Kanada, MercosurUrsprungserklärung auf der Rechnung ohne Wertgrenze in den Ländern mit EUR.1 und mit Südkorea; vorab gestempelte A.TR für die Türkei

Für Südkorea gibt es keine EUR.1 und kein REX. Wer dorthin mehr als 6.000 EUR an Ursprungswaren je Sendung schickt, braucht für einen Präferenznachweis die Bewilligung als ermächtigter Ausführer.

Quelle: zoll.de, Ermächtigter Ausführer (neues Fenster) und Allgemeines zum registrierten Ausführer (REX) (neues Fenster), abgerufen 15.10.2026


Brauche ich die REX-Nummer für die Ausfuhranmeldung?

Nein. Die Ausfuhranmeldung hat kein Feld für die REX-Nummer oder für einen Präferenznachweis. Die REX-Nummer steht nur in Ihrer Erklärung zum Ursprung auf der Rechnung. Für die Ausfuhranmeldung brauchen Sie eine EORI-Nummer, das ist eine andere Nummer.

Quelle: Zoll, Merkblatt zu Zollanmeldungen 2026 (neues Fenster), abgerufen 11.10.2026

Diese Seite erklärt das REX-Verfahren allgemein. Ob Ihre Ware die Ursprungsregeln eines Abkommens erfüllt und ob Sie eine Registrierung brauchen, beantwortet sie nicht; dafür ist Ihr Hauptzollamt der Ansprechpartner. Was für Ihre Sendung bei der Ausfuhr gilt, zeigt die Vorprüfung.

Rechtsgrundlagen: Durchführungsverordnung zum Zollkodex (neues Fenster) (Art. 68, 69, Anhang 22-06A); Abgabenordnung, § 147 (neues Fenster); Zollkostenverordnung (neues Fenster) (§ 2); die Abkommen je Land laut WuP

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