Nach dem Senden der Ausfuhranmeldung vergibt der Zoll eine MRN, die Nummer Ihrer Sendung. Gibt die Ausfuhrzollstelle die Ware frei, bekommen Sie das Ausfuhrbegleitdokument (ABD); es begleitet die Ware bis zur Grenze der EU.
Dort bestätigt die Ausgangszollstelle, dass die Ware die EU verlassen hat. Daraus entsteht der Ausgangsvermerk, Ihr Nachweis der Ausfuhr, etwa für die Steuerbefreiung gegenüber dem Finanzamt.
Jedes dieser Papiere hat eine eigene Seite. Die MRN beantragen Sie nicht; sie kommt vom Zoll, sobald er Ihre Anmeldung annimmt, und bei DHL Paket bekommt jedes Paket seine eigene. Das Ausfuhrbegleitdokument erhalten Sie als PDF zum Ausdrucken. Es kostet nichts, ist aber für das Finanzamt kein Nachweis. Welche Ausgangszollstelle Sie eintragen, richtet sich danach, wo die Ware voraussichtlich hinausgeht; für DHL Paket gilt immer DE003305. Den Ausgangsvermerk bewahren Sie zehn Jahre auf. Ist er nach 20 Tagen noch nicht da, dürfen Sie selbst einen Ersatznachweis vorlegen. Bei Seefracht kommt er erst nach dem Auslaufen des Schiffs, und fehlt er ganz, kann das Konnossement als Ersatz dienen.
Die Seiten dieser Gruppe erklären, wo Sie jedes Dokument finden, wofür Sie es brauchen und was Sie tun, wenn eines fehlt.