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Ware kommt zurück

INF 3 Formular: Auskunftsblatt für Rückwaren ausfüllen

Zuletzt geprüft: 20.10.2026Redaktion zoll.agency · Über Zoll.Agency

Zusammenfassung: INF 3

  • Das INF 3 bestätigt, dass Ihre Ware als Rückware abgabenfrei zurück in die EU darf. Es ist freiwillig, einer von mehreren Nachweisen.
  • Es hilft am meisten bei Ware ohne Seriennummer und wenn es keine elektronische Ausfuhranmeldung gibt.
  • Es gilt nur auf dem Vordruck 0329 aus dem Formularhandel. Ein Ausdruck auf normalem Papier ist kein INF 3.
  • Sie füllen die Felder 1 bis 11 aus, die Ausfuhrzollstelle sieht die Ware an und bestätigt in Feld C.
  • Mit Zoll.Agency bekommen Sie eine Druckvorlage für den Vordruck, für 4,99 EUR.
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Was ist das INF 3?

Das Auskunftsblatt INF 3 ist eine Bescheinigung der Ausfuhrzollstelle. Sie bestätigt, dass die Ware aus der EU ausgeführt wurde und woran man sie wiedererkennt. Kommt die Ware innerhalb von drei Jahren unverändert zurück, ist sie als Rückware frei von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer. Das INF 3 legen Sie bei der Wiedereinfuhr vor.

Drei Dinge sollten Sie wissen:

  • Es ist freiwillig. „Der Ausführer kann bei der Ausfuhrzollstelle ein Auskunftsblatt INF 3 beantragen.“ Ebenso gut belegt die elektronische Ausfuhranmeldung die Ausfuhr. Der Zoll lässt auch Rechnung, Schriftverkehr und Prospekte zu.
  • Es gibt es nur auf Papier. In IAA-Plus lässt sich das INF 3 nicht per Code beantragen. Ein Exemplar bleibt bei der Zollstelle, die es ausstellt.
  • Die Ware muss dabei sein. Die Zollstelle bestätigt die Nämlichkeit, also woran sie die Ware wiedererkennt. Dafür sieht sie die Ware an.

Quelle: Zollkodex (neues Fenster), Art. 203; Durchführungsverordnung zum Zollkodex (neues Fenster), Art. 253, 255 und Anhang 62-02; zoll.de, Rückwaren (neues Fenster)


Wann brauche ich ein INF 3?

Vorgeschrieben ist es nie. Sinnvoll ist es in diesen Fällen:

  • Die Ware hat kein eindeutiges Merkmal. Muster, Messestand-Teile oder Textilien ohne Seriennummer: Die Ausfuhranmeldung belegt dann nur, dass Ware dieser Art ausgeführt wurde. Das INF 3 bringt die Bestätigung des Zolls, dass es genau diese Ware war.
  • Es gibt keine elektronische Ausfuhranmeldung. Etwa bei der mündlichen Anmeldung bis 1.000 EUR oder bei Ware im Reisegepäck. Dann fehlt ein Datensatz, den die Zollstelle bei der Rückkehr einsehen kann.
  • Die Ware kommt in Teilen oder über verschiedene Zollstellen zurück. Sie können für Teilmengen mehrere INF 3 beantragen, eines je Teil.

Hat Ihre Ware eine Seriennummer und steht sie in der Ausfuhranmeldung, reicht in der Regel der Ausgangsvermerk als Nachweis. Die IHK Pfalz sagt es so: Das INF 3 „benötigen Sie wenn Ihnen kein anderer Nachweis wie der ATLAS-Ausgangsvermerk vorliegt“.

Quelle: Durchführungsverordnung zum Zollkodex (neues Fenster), Art. 253 Abs. 2, Art. 255 Abs. 2 und 5; IHK Pfalz, Vorübergehende Ausfuhr von Waren in Drittländer (neues Fenster)


Wo bekomme ich den Vordruck 0329?

Den Vordruck 0329, Auskunftsblatt „Rückwaren“ (INF 3), gibt es nur im Formularhandel, nicht als Download beim Zoll. Er wird meist in Packungen zu 50 Sätzen verkauft, für etwa 46 EUR netto; einzelne Blätter gibt es ab einer Mindestmenge von 10 Stück. Wollen Sie ihn bedrucken, nehmen Sie die Fassung für Laserdrucker.

Welche Blätter hat der Satz? Ein Satz besteht aus drei losen Blättern mit derselben Nummer: dem Original und zwei Durchschriften. Alle drei haben dieselben Felder, vorn die Felder 1 bis 11, hinten oben einen Kasten für Name und Anschrift der Ausfuhrzollstelle. Sätze anderer Verlage können anders aufgebaut sein.

Scan eines leeren Vordrucks 0329, Auskunftsblatt INF 3 für Rückwaren, Vorderseite des Originals mit den Feldern 1 bis 11 und den Feldern A, B und C für die Behörden; die vorgedruckte Vordrucknummer ist durch 000000 ersetzt; quer darüber der Aufdruck MUSTER, unten rechts das Logo von Zoll.Agency (Bild in voller Größe)

Quelle: Durchführungsverordnung zum Zollkodex (neues Fenster), Anhang 62-02; Köhler-Verlag, 0329 INF.3 Rückwarenregelung (neues Fenster)


Wie fülle ich das INF 3 aus?

Die Felder 1 bis 11 füllen Sie aus, mit Schreibmaschine, Drucker oder von Hand in Druckschrift. Die Angaben müssen zu Ihrer Ausfuhranmeldung passen.

  1. Feld 1, Ausführer: Name und Anschrift Ihres Unternehmens, mit dem Land.
  2. Feld 2, Empfänger: wer die Ware im Ausland bekommt, etwa die Messe oder Ihr Kunde.
  3. Feld 3, Bestimmungsland.
  4. Feld 4, Packstücke und Waren: Anzahl und Art der Packstücke, dann je Ware Menge und genaue Bezeichnung, wie in der Ausfuhranmeldung. Seriennummern oder andere Merkmale gehören dazu. Passt nicht alles hinein, verweisen Sie auf die beigefügte Rechnung.
  5. Feld 5 und 6: Bruttogewicht (mit Verpackung) und Nettogewicht (ohne) in kg.
  6. Feld 7, statistischer Wert: in Euro, wie in der Ausfuhranmeldung.
  7. Feld 8, Menge: die Stückzahl in Ziffern und in Worten.
  8. Feld 9, KN-Code: die Warennummer.
  9. Feld 10 a, Ausfuhrpapier: Art „Ausfuhranmeldung“, Nummer ist die MRN, dazu das Datum. Die Punkte b bis d streichen Sie, wenn sie nicht zutreffen.
  10. Feld 11, Ersuchen des Ausführers: „Ausführer“ oder „Vertreter“ streichen, Ort, Datum, Unterschrift.

Frei bleiben die Felder A und B (nur für Agrarwaren mit Ausfuhrerstattung) und Feld C. Feld C füllt die Ausfuhrzollstelle aus: Sie bestätigt die Angaben und die Nämlichkeitssicherung, mit Stempel und Unterschrift.

Quelle: Durchführungsverordnung zum Zollkodex (neues Fenster), Anhang 62-02; IHK Region Stuttgart, Musterbeispiel Auskunftsblatt INF 3 (neues Fenster)


Wie läuft es bei der Zollstelle?

  1. Am besten gleich bei der Ausfuhr: Sie bringen die Ware und den ausgefüllten Vordruck zur Ausfuhrzollstelle. Die Zollstelle stellt das INF 3 aus, wenn sie die Ausfuhr abfertigt.
  2. Die Zollstelle sieht die Ware an und hält in Feld C fest, woran sie die Ware wiedererkennt.
  3. Sie bekommen das INF 3 zurück. Ein Exemplar bleibt bei der Zollstelle. Bewahren Sie Ihres bis zur Rückkehr der Ware auf.
  4. Bei der Wiedereinfuhr legen Sie das INF 3 der Zollstelle vor, bei der Sie die Ware anmelden.

Später beantragen geht auch: Die Zollstelle stellt das INF 3 dann aus, wenn Ihre Angaben zu dem passen, was ihr über die Ausfuhr vorliegt. Bei Ware ohne Merkmal hilft das wenig, weil die Zollstelle die Ware dann nicht mehr gesehen hat.

Quelle: Durchführungsverordnung zum Zollkodex (neues Fenster), Art. 255 Abs. 2, 3 und 6; zoll.de, Rückwaren für Privatpersonen (neues Fenster)


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