Auch ein Fahrzeug, das die EU verlässt, braucht eine Ausfuhranmeldung, ob es selbst über die Grenze fährt oder auf einem Lkw oder im Container. In die Anmeldung gehören die Fahrgestellnummer und, falls zugeteilt, die Nummer des Ausfuhrkennzeichens.
Wer anmeldet, ist klar geregelt: Als Ausführer steht der Händler oder Verkäufer in Deutschland in der Anmeldung, auch wenn ein ausländischer Käufer den Wagen selbst abholt. Wie die Anmeldung aufgebaut ist und was bei Pkw, Lkw und Motorrad dazugehört, erklärt die Seite Fahrzeug in ein Drittland ausführen. Wie eine Rechnung für einen Gebrauchtwagen aussehen kann, zeigt unsere Musterrechnung Fahrzeug.
Ein Ausfuhrkennzeichen ist keine Pflicht. Es ist eine Zulassung auf Zeit, mit der der Wagen ins Ausland fährt, für höchstens ein Jahr, und es setzt eine Versicherungsbestätigung und eine gültige Hauptuntersuchung voraus. Für Händler zählt am Ende der Ausgangsvermerk: Er belegt die Ausfuhr gegenüber dem Finanzamt. Steht darin die Nummer des Ausfuhrkennzeichens, brauchen sie keine zusätzliche Bescheinigung aus dem Zielland. Für einige Länder, etwa Russland und Belarus, gelten Verbote, die vor dem Verkauf zu prüfen sind.
Die Seiten dieser Gruppe erklären Anmeldung, Kennzeichen und Nachweis Schritt für Schritt.