Zum Inhalt
Zoll.Agency Zoll. Einfach. Digital.

Leistungen

Vorübergehende Ausfuhr online vorbereiten

Ihre Ware geht auf eine Messe, als Muster oder als Werkzeug ins Ausland und kommt unverändert zurück? Ist sie mehr als 1.000 EUR wert oder wiegt sie mehr als 1.000 kg, melden Sie sie elektronisch mit dem Verfahren 23 00 zur vorübergehenden Ausfuhr an. Die Anmeldung belegt bei der Rückkehr, dass genau diese Ware vorher ausgeführt wurde; sie kommt dann als Rückware ohne Einfuhrabgaben zurück.

Kostenlose Vorprüfung starten

01Vorübergehende Ausfuhr

Typische Fälle

  • Messe- und Ausstellungsware, Vorführgeräte, Muster und Prototypen auf Zeit.
  • Werkzeug, Mess- und Prüfgeräte für Montage und Wartung, Kamera- und Veranstaltungstechnik.
  • Leihgaben und Mietgeräte, die zurückkommen.

Egal ob die Ware verschickt wird oder im Reisegepäck mitfliegt. Wird die Ware im Ausland bearbeitet oder repariert, gilt nicht die vorübergehende Ausfuhr, sondern die passive Veredelung.

02Vorübergehende Ausfuhr

Wann Sie keine Datei brauchen

  • Bis 1.000 EUR und 1.000 kg: Sie dürfen die Ausfuhr mündlich bei der Zollstelle an der Grenze anmelden, etwa am Ausfuhrschalter im Flughafen. Das gilt auch für Ihr Arbeitsgerät auf Geschäftsreise.
  • Tragbare Musikinstrumente, die Sie auf der Reise selbst mitnehmen und spielen: Sie gelten ohne Wertgrenze schon beim Passieren der Zollstelle als zur Ausfuhr angemeldet.
  • Ihr eigenes, in der EU zugelassenes Fahrzeug, das zurückkommt, samt Zubehör: mündlich, ohne Wertgrenze.
  • Carnet ATA: Das Carnet ersetzt die Ausfuhranmeldung.

Das alles gilt nicht für Ware mit Verboten, Beschränkungen oder Genehmigungspflicht; die melden Sie immer elektronisch an. Ohne elektronische Anmeldung brauchen Sie für die Rückkehr einen anderen Nachweis, etwa das Auskunftsblatt INF 3 oder Kaufbeleg mit Seriennummer. Auch unter 1.000 EUR können Sie elektronisch anmelden: Dann haben Sie diesen Nachweis gleich mit. Mehr dazu im Ratgeber Vorübergehende Ausfuhr und Rückware.

03Vorübergehende Ausfuhr

So läuft es ab

  1. Rechnung oder Proformarechnung hochladen

    In der kostenlosen Vorprüfung sagen Sie, dass die Ware zurückkommt.

  2. Nämlichkeit angeben

    Je Position eine Seriennummer oder eine eindeutige Beschreibung, damit der Zoll genau dieses Stück bei der Rückkehr wiedererkennt.

  3. Zusammenfassung bestätigen und bezahlen

  4. Datei in IAA-Plus hochladen,

    prüfen und selbst senden.

04Vorübergehende Ausfuhr

Was Sie bekommen

Die Datei für IAA-Plus mit Verfahren 23 00 und die Zusammenfassung als PDF. Auf Wunsch dazu eine Druckvorlage für das Auskunftsblatt INF 3 (Vordruck 0329), den freiwilligen Nachweis der Nämlichkeit: Den Vordruck kaufen Sie selbst, Sie führen die Ware der Ausfuhrzollstelle vor, und sie stempelt Feld C. Bei der Rückkehr melden Sie die Ware als Rückware an; das ist eine eigene Anmeldung zur Einfuhr und nicht Teil dieser Leistung.

Die Datei regelt die Ausfuhr aus der EU. Die vorübergehende Einfuhr im Zielland melden Sie dort selbst an; viele Länder verlangen dafür eine Sicherheit in Höhe der Einfuhrabgaben. Das Carnet ATA der IHK deckt auch das Zielland ab, gilt aber nur in rund 80 Ländern und nur für bestimmte Waren. Die Unterschiede stehen im Ratgeber Carnet ATA oder vorübergehende Ausfuhr.

Geld-zurück-Garantie

Nimmt IAA-Plus unsere Datei nicht an, bekommen Sie Ihr Geld zurück.

Vorübergehende Ausfuhr

Für Ware, die unverändert zurückkommt: Messe, Muster, Vorführgerät, Werkzeug.

9,99 EUR

inklusive 19 % Umsatzsteuer

Je Anmeldung, inklusive einer Position. Jede weitere Position 0,99 EUR.

Die Vorprüfung ist kostenlos. Bezahlt wird erst, wenn Sie die fertige Datei für Ihre Ausfuhranmeldung kaufen. Alle Preise

Kostenlose Vorprüfung starten

Jetzt starten

Laden Sie Ihre Handelsrechnung hoch. Die kostenlose Vorprüfung zeigt in wenigen Minuten, ob Ihre Sendung eine Ausfuhranmeldung braucht und ob auf Ihrer Rechnung Angaben dafür fehlen.

Kostenlose Vorprüfung starten