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Ausfuhr in die Schweiz: Ausfuhranmeldung für Pakete

Zuletzt geprüft: 14.10.2026Redaktion zoll.agency · Über Zoll.Agency

Zusammenfassung: Ausfuhr in die Schweiz

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Video: Paket in die Schweiz

Ausfuhranmeldung und Papiere am Paket (Video, 2:36 Minuten)

Was muss ich bei der Ausfuhr in die Schweiz beachten?

Die Schweiz gehört nicht zur Europäischen Union (EU). Für die Ausfuhr dorthin gelten deshalb die Regeln für Länder außerhalb der EU. Es gibt zwei Seiten, und jede hat ihren Zoll:

Zwei Seiten mit je einem Zoll: in Deutschland melden Sie die Ausfuhr an (Zollamt), dann die Grenze zur Schweiz mit Schlagbaum, in der Schweiz melden die Post oder der Paketdienst die Einfuhr an (Bild in voller Größe)
In Deutschland (Ausfuhr)In der Schweiz (Einfuhr)
Wer meldet an?Sie, über 1.000 EUR elektronischdie Post oder der Paketdienst, mit Ihren Angaben
Was Sie bekommen oder mitgebenNummer der Anmeldung (MRN, Master Reference Number) und Ausfuhrbegleitdokument (ABD)Zollinhaltserklärung CN 23 und eine Kopie der Rechnung
Wer zahlt?nichts, die Anmeldung ist gebührenfreiZoll und Mehrwertsteuer der Schweiz, dazu die Gebühren der Post oder des Paketdiensts

Wer die Schweizer Abgaben trägt, Sie oder Ihr Kunde, regelt Ihre Lieferbedingung (mehr auf der Seite Incoterms® 2020 bei der Ausfuhr). Für Pakete mit der Post verlangt der Schweizer Zoll die Zollinhaltserklärung CN 23 und eine Kopie der Rechnung oder einen anderen Nachweis über den Wert. Was die CN 23 ist und was sie nicht ersetzt, steht auf unserer Seite Zollinhaltserklärung CN23.

Quelle: Zollkodex der Union, Art. 4 (neues Fenster) (Zollgebiet der EU) und Art. 52; BAZG, Postversand, Interneteinkauf, Kurierverkehr (neues Fenster)


Brauche ich unter 1.000 EUR eine Ausfuhranmeldung für die Schweiz?

Zwei Wege unter 1.000 EUR: mit der Post (Postfahrzeug) gilt das Paket beim Ausgang als angemeldet, kein ABD; mit dem eigenen Auto melden Sie mündlich an der Grenzzollstelle an und zeigen die Rechnung (Bild in voller Größe)

In der Regel nicht, wenn es geschäftliche Ware ohne Verbote oder Genehmigungen ist und die Sendung höchstens 1.000 kg wiegt:

  • Mit der Post: Das Paket gilt beim Ausgang aus der EU als angemeldet. Sie brauchen kein ABD.
  • Mit dem eigenen Auto: Sie melden die Ware an der deutschen Grenzzollstelle mündlich an und zeigen die Rechnung.

Aber: Gehört das Paket zu einer Lieferung über 1.000 EUR, gilt die Grenze für die ganze Lieferung. Mehr dazu auf unserer Seite Ausfuhranmeldung unter 1.000 EUR.

Quelle: Delegierte Verordnung zum Zollkodex, Art. 137, 140, 141 (neues Fenster), Fassung seit 01.07.2026; zoll.de, Fragen und Antworten zur IAA-Plus (neues Fenster)


Wie kommt das Paket über die Grenze?

Das hängt davon ab, womit Sie verschicken. In der Anmeldung tragen Sie die Zollstelle ein, über die die Ware die EU voraussichtlich verlässt (Ausgangszollstelle):

Drei Versandwege mit ihrer Zollstelle an der Grenze: DHL Paket DE003305; DPD Bad Säckingen DE004209; mit dem eigenen Fahrzeug über die A5 Weil am Rhein-Autobahn DE004055 (Bild in voller Größe)
VersandwegZollstelle an der GrenzeAnmelden
DHL Paket (Deutsche Post)DE003305, für alle Länder gleichvorher bei Ihrem Zollamt, je Paket eine Anmeldung
DPDBad Säckingen DE004209, laut DPDvorher bei Ihrem Zollamt
Eigenes Fahrzeug, zum Beispiel über die A5 bei BaselWeil am Rhein-Autobahn DE004055vorher bei Ihrem Zollamt oder, bis 3.000 EUR, direkt an der Grenze

Weitere Grenzübergänge zur Schweiz stehen im Merkblatt des Zolls, Anhang 4 A, zum Beispiel Konstanz-Autobahn DE004005 oder Bietingen DE004101. Wie Sie die passende Stelle finden, steht auf unserer Seite Ausgangszollstelle. Den Ablauf mit DHL im Einzelnen zeigt die Seite Ausfuhranmeldung für DHL-Pakete.

Direkt an der Grenze anmelden (einstufiges Verfahren) geht nur bis 3.000 EUR und nur ohne Verbote und Beschränkungen. Mit der Post geht es nicht. Wer selbst in die Schweiz fährt, für den passt es: Die Schweiz ist über Land erreichbar, ohne durch ein anderes EU-Land zu fahren. Ein ABD gibt es dann nicht. Sie nennen an der Grenze Ihre eigene Bezugsnummer (LRN).

Quelle: Zoll, Merkblatt zu Zollanmeldungen 2026 (neues Fenster), Feld Ausgangszollstelle und Anhang 4 A; DPD, Zollbestimmungen (neues Fenster); zoll.de, Warenausfuhr im einstufigen Verfahren (neues Fenster)


Was ist in der Internetausfuhranmeldung Plus (IAA-Plus) bei der Schweiz anders?

Ein Feld: „Sicherheit“. Für fast alle Länder steht dort eine 2. Dann enthält die Anmeldung zusätzliche Angaben für die Sicherheitskontrolle beim Ausgang. Ausfuhren in die Schweiz sind davon befreit. Für die Schweiz tragen Sie deshalb eine 0 ein.

Quelle: Zoll, Merkblatt zu Zollanmeldungen 2026 (neues Fenster), Feld 11 07 „Sicherheit“


Kann mein Kunde in der Schweiz weniger Zoll zahlen?

Zwei mögliche Nachweise des Ursprungs: eine Ursprungserklärung auf Ihrer Rechnung oder die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 auf dem grünen Vordruck, stilisiert (Bild in voller Größe)

Bei den meisten Waren nicht, denn es gibt nichts zu sparen: Seit dem 1. Januar 2024 erhebt die Schweiz auf Industriewaren (Kapitel 25 bis 97 des Zolltarifs, außer wenigen Agrarwaren der Kapitel 35 und 38) keinen Zoll mehr. Bleibt die Ware in der Schweiz, braucht Ihr Kunde dafür keinen Nachweis. Zoll fällt vor allem auf Lebensmittel, Agrarwaren und Futtermittel an (Kapitel 1 bis 24). Für manche davon, etwa Käse, Kaffee, Bier, Süßwaren, Schokolade und Backwaren, zahlt Ihr Kunde mit einem Nachweis des Ursprungs in der EU weniger oder keinen Zoll. Den Zoll je Tarifnummer zeigt Tares, der Zolltarif der Schweiz (neues Fenster). Als Nachweis gibt es:

  • eine Ursprungserklärung auf Ihrer Rechnung. Die schreiben Sie selbst mit dem vorgeschriebenen Wortlaut. Bis 6.000 EUR Wert der Ursprungswaren darf das jeder Ausführer, darüber nur ein ermächtigter Ausführer.
  • oder eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1. Die beantragen Sie bei der Zollstelle. Unter „Ausfuhrpapier“ tragen Sie die MRN Ihrer Ausfuhranmeldung ein. Drucken Sie auf den amtlichen Vordruck mit grünem Untergrund. Den gibt es im Formularhandel oder bei Ihrer IHK für etwa 0,25 bis 0,50 EUR je Satz. Ein Ausdruck auf normalem Papier wird nicht anerkannt.

Ob Ihre Ware die Regeln erfüllt, entscheiden Sie selbst. Fragen Sie Ihren Kunden vor dem Versand, ob er einen Nachweis braucht und welchen. Bei Industriewaren braucht er ihn nur, wenn er die Ware weiterverkauft und aus der Schweiz ausführt. In die Ausfuhranmeldung gehört der Nachweis nicht. Mehr dazu auf unseren Seiten Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, Präferenznachweis und Warenursprung.

Quelle: SECO, Aufhebung Industriezölle (neues Fenster); BAZG, Aufhebung der Industriezölle auf den 1.1.2024 (neues Fenster); Zoll, Warenursprung und Präferenzen, Schweiz (neues Fenster), Stichtag 12.10.2026; zoll.de, Beantragung der EUR.1 (neues Fenster); Europäische Kommission, Leitlinien zum Druck der Warenverkehrsbescheinigungen (neues Fenster) (grüner guillochierter Überdruck)


Muss ich auf die Rechnung in die Schweiz Mehrwertsteuer schreiben?

In der Regel nicht. Eine Lieferung in ein Land außerhalb der EU kann von der deutschen Umsatzsteuer befreit sein. Dafür müssen Sie aber nachweisen, dass die Ware die EU verlassen hat. Bei einer elektronischen Ausfuhranmeldung ist dieser Nachweis der Ausgangsvermerk. Mehr dazu auf unserer Seite Ausgangsvermerk.

Quelle: Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung, § 10 (neues Fenster)

Diese Seite erklärt die Regeln allgemein. Was für Ihre Sendung gilt, zeigt die Vorprüfung. Eine Auskunft des Zolls oder Ihres Steuerberaters zu Ihrem Einzelfall ersetzt die Seite nicht.

Rechtsgrundlagen: Zollkodex der Union (neues Fenster) (Art. 4, 52), Delegierte Verordnung zum Zollkodex (neues Fenster) (Art. 137, 140, 141, 142), Durchführungsverordnung zum Zollkodex (neues Fenster) (Art. 221, 329), Außenwirtschaftsverordnung (neues Fenster) (§ 12), Umsatzsteuergesetz (neues Fenster) (§ 6), Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (neues Fenster) (§ 10)

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