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Ausfuhranmeldung

Rohmasse und Eigenmasse in der Ausfuhranmeldung

Zuletzt geprüft: 14.10.2026Redaktion zoll.agency · Über Zoll.Agency

Zusammenfassung: Rohmasse und Eigenmasse

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Video: Rohmasse und Eigenmasse

Brutto und netto in der Ausfuhranmeldung (Video, 2:20 Minuten)

Was ist der Unterschied zwischen Rohmasse und Eigenmasse?

Drei Bilder nebeneinander: Bücher, Eigenmasse, netto, nur die Ware selbst; ein Karton, Rohmasse, brutto, mit Karton, Füllmaterial und Kiste; ein orange durchgestrichener Container, Container und Transportmaterial zählen nicht mit (Bild in voller Größe)
EigenmasseRohmasse
Auf DeutschGewicht nettoGewicht brutto
Was zählt mit?nur die Ware selbstdie Ware mit allen Verpackungen: Karton, Füllmaterial, Kiste
Was zählt nicht mit?jede VerpackungContainer und anderes Transportmaterial
EinheitKilogrammKilogramm

Paletten: Steht das Gewicht der Paletten in Ihren Frachtpapieren, gehört es zur Rohmasse. Ausnahme: Die Paletten sind eine eigene Position in der Anmeldung.

Quelle: Zoll, Merkblatt zu Zollanmeldungen 2026 (neues Fenster), Felder 18 01 „Eigenmasse“ und 18 04 „Rohmasse“, S. 49 bis 51


Ist Rohmasse brutto oder netto?

Brutto. Die Rohmasse ist das Gewicht mit Verpackung. Netto, also ohne Verpackung, ist die Eigenmasse.


Ein Beispiel aus dem Paketversand

Drei Waagen untereinander: ein Buch zeigt 0,5 kg, 20 Bücher je 0,5 kg; eine Tasse zeigt 0,35 kg, 6 Tassen je 0,35 kg; das ganze Paket zeigt 13,3 kg (Bild in voller Größe)

Sie verschicken ein Paket mit zwei Waren:

  • 20 Bücher, je 0,5 kg
  • 6 Tassen, je 0,35 kg

Der Karton mit Füllmaterial wiegt 1,2 kg. Das ganze Paket wiegt auf der Waage 13,3 kg.

Eigenmasse je Position: Bücher 20 × 0,5 = 10 kg. Tassen 6 × 0,35 = 2,1 kg.

Rohmasse je Position: Die Verpackung steckt in einem Karton für beide Waren. Sie verteilen sie, zum Beispiel nach dem Anteil am Gewicht: Die Bücher machen rund 83 Prozent aus, die Tassen rund 17 Prozent. Dann rechnen Sie: Bücher 10 + 1,0 = 11 kg, Tassen 2,1 + 0,2 = 2,3 kg. Zusammen sind das 13,3 kg, so viel wie auf der Waage.

Drei Waagen mit Plus und Gleichheitszeichen: Bücher 10 + 1,0 = 11 kg, plus Tassen 2,1 + 0,2 = 2,3 kg, gleich das Paket mit 13,3 kg, so viel wie auf der Waage (Bild in voller Größe)

Rohmasse der ganzen Sendung: 13,3 kg. Sie darf nicht kleiner sein als die Summe der Rohmassen der Positionen und nicht kleiner als die Summe der Eigenmassen.

Quelle: Zoll, Merkblatt zu Zollanmeldungen 2026 (neues Fenster), S. 50 f.


Wie genau muss ich das Gewicht angeben?

  • Über 1 kg dürfen Sie auf volle Kilogramm runden: unter 0,5 ab, ab 0,5 auf. Aus 2,1 kg werden 2 kg, aus 2,3 kg werden 2 kg. Eine besondere Vorschrift kann Nachkommastellen verlangen.
  • Unter 1 kg geben Sie das Gewicht mit drei Stellen nach dem Komma an. Ein Beispiel des Zolls: 340 g schreiben Sie als 0,340.

Quelle: Zoll, Merkblatt zu Zollanmeldungen 2026 (neues Fenster), S. 49 bis 51


Was trage ich ein, wenn sich die Verpackung nicht aufteilen lässt?

Grundsätzlich braucht jede Position eine Rohmasse über 0. Der Zoll erlaubt aber eine 0, wenn verschiedene Waren so zusammen verpackt sind, dass sich die Rohmasse je Position nicht ermitteln lässt. Die Rohmasse der ganzen Sendung bleibt auch dann das volle Gewicht des Pakets.

Quelle: Zoll, Merkblatt zu Zollanmeldungen 2026 (neues Fenster), S. 50 f.


Woher nehme ich das Gewicht, wenn es nicht auf der Rechnung steht?

Zwei Waagen: eine Tasse ohne Verpackung zeigt 0,35 kg, für die Eigenmasse ein Stück wiegen und mal die Menge nehmen; das fertige Paket zeigt 13,3 kg, für die Rohmasse das fertige Paket wiegen (Bild in voller Größe)

Viele Rechnungen nennen kein Gewicht oder nur ein Gesamtgewicht. Dann:

  • Eigenmasse: Wiegen Sie ein Stück ohne Verpackung und nehmen Sie das Gewicht mal die Menge.
  • Rohmasse: Wiegen Sie das fertige Paket.

Wozu braucht der Zoll die Eigenmasse?

Zum einen für die Statistik. Zum anderen entscheidet sie mit, ob Sie elektronisch anmelden müssen: Über 1.000 kg Eigenmasse ist eine elektronische Ausfuhranmeldung auch unter 1.000 EUR nötig. Mehr dazu auf unserer Seite Ausfuhranmeldung unter 1.000 EUR.

Quelle: Delegierte Verordnung zum Zollkodex, Art. 137 (neues Fenster)


Kann ich das Gewicht nach dem Abschicken noch ändern?

Bei der Beschau im eigenen Betrieb ja, aber nur kurz. Die Internetausfuhranmeldung Plus (IAA-Plus) kennt dafür einen „Nachtrag verladungsrelevanter Daten“. Er muss zwischen der Annahme Ihrer Anmeldung und der Freigabe der Ware beim Zoll sein. Erst dann ist das Feld für die Rohmasse dort sichtbar.

Quelle: Zoll, IAA-Plus-Handbuch (neues Fenster), S. 105 f.

Wo die Gewichte in IAA-Plus stehen, zeigt unsere Anleitung zur Ausfuhranmeldung in IAA-Plus.

Diese Seite erklärt die Felder allgemein. Was für Ihre Sendung gilt, zeigt die Vorprüfung. Eine Auskunft des Zolls zu Ihrem Einzelfall ersetzt die Seite nicht.

Rechtsgrundlagen: Delegierte Verordnung zum Zollkodex (neues Fenster) (Art. 137, Anhang B), Durchführungsverordnung zum Zollkodex (neues Fenster) (Anhang B)

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