Auf dieser SeiteInhalt
- Zusammenfassung
- Video: Rohmasse und Eigenmasse
- Was ist der Unterschied zwischen Rohmasse und Eigenmasse?
- Ist Rohmasse brutto oder netto?
- Ein Beispiel aus dem Paketversand
- Wie genau muss ich das Gewicht angeben?
- Was trage ich ein, wenn sich die Verpackung nicht aufteilen lässt?
- Woher nehme ich das Gewicht, wenn es nicht auf der Rechnung steht?
- Wozu braucht der Zoll die Eigenmasse?
- Kann ich das Gewicht nach dem Abschicken noch ändern?
Zusammenfassung: Rohmasse und Eigenmasse
- Rohmasse ist das Gewicht mit Verpackung (brutto), Eigenmasse das Gewicht ohne jede Verpackung (netto).
- Beide geben Sie in Kilogramm an, für jede Position der Ausfuhranmeldung.
- Die Rohmasse ist nie kleiner als die Eigenmasse.
- Über 1 kg dürfen Sie auf volle Kilogramm runden, unter 1 kg geben Sie drei Stellen nach dem Komma an.
Video: Rohmasse und Eigenmasse
Was ist der Unterschied zwischen Rohmasse und Eigenmasse?

| Eigenmasse | Rohmasse | |
|---|---|---|
| Auf Deutsch | Gewicht netto | Gewicht brutto |
| Was zählt mit? | nur die Ware selbst | die Ware mit allen Verpackungen: Karton, Füllmaterial, Kiste |
| Was zählt nicht mit? | jede Verpackung | Container und anderes Transportmaterial |
| Einheit | Kilogramm | Kilogramm |
Paletten: Steht das Gewicht der Paletten in Ihren Frachtpapieren, gehört es zur Rohmasse. Ausnahme: Die Paletten sind eine eigene Position in der Anmeldung.
Quelle: Zoll, Merkblatt zu Zollanmeldungen 2026 (neues Fenster), Felder 18 01 „Eigenmasse“ und 18 04 „Rohmasse“, S. 49 bis 51
Ist Rohmasse brutto oder netto?
Brutto. Die Rohmasse ist das Gewicht mit Verpackung. Netto, also ohne Verpackung, ist die Eigenmasse.
Ein Beispiel aus dem Paketversand
(Bild in voller Größe)Sie verschicken ein Paket mit zwei Waren:
- 20 Bücher, je 0,5 kg
- 6 Tassen, je 0,35 kg
Der Karton mit Füllmaterial wiegt 1,2 kg. Das ganze Paket wiegt auf der Waage 13,3 kg.
Eigenmasse je Position: Bücher 20 × 0,5 = 10 kg. Tassen 6 × 0,35 = 2,1 kg.
Rohmasse je Position: Die Verpackung steckt in einem Karton für beide Waren. Sie verteilen sie, zum Beispiel nach dem Anteil am Gewicht: Die Bücher machen rund 83 Prozent aus, die Tassen rund 17 Prozent. Dann rechnen Sie: Bücher 10 + 1,0 = 11 kg, Tassen 2,1 + 0,2 = 2,3 kg. Zusammen sind das 13,3 kg, so viel wie auf der Waage.

Rohmasse der ganzen Sendung: 13,3 kg. Sie darf nicht kleiner sein als die Summe der Rohmassen der Positionen und nicht kleiner als die Summe der Eigenmassen.
Quelle: Zoll, Merkblatt zu Zollanmeldungen 2026 (neues Fenster), S. 50 f.
Wie genau muss ich das Gewicht angeben?
(Bild in voller Größe)- Über 1 kg dürfen Sie auf volle Kilogramm runden: unter 0,5 ab, ab 0,5 auf. Aus 2,1 kg werden 2 kg, aus 2,3 kg werden 2 kg. Eine besondere Vorschrift kann Nachkommastellen verlangen.
- Unter 1 kg geben Sie das Gewicht mit drei Stellen nach dem Komma an. Ein Beispiel des Zolls: 340 g schreiben Sie als 0,340.
Quelle: Zoll, Merkblatt zu Zollanmeldungen 2026 (neues Fenster), S. 49 bis 51
Was trage ich ein, wenn sich die Verpackung nicht aufteilen lässt?
Grundsätzlich braucht jede Position eine Rohmasse über 0. Der Zoll erlaubt aber eine 0, wenn verschiedene Waren so zusammen verpackt sind, dass sich die Rohmasse je Position nicht ermitteln lässt. Die Rohmasse der ganzen Sendung bleibt auch dann das volle Gewicht des Pakets.
Quelle: Zoll, Merkblatt zu Zollanmeldungen 2026 (neues Fenster), S. 50 f.
Woher nehme ich das Gewicht, wenn es nicht auf der Rechnung steht?
(Bild in voller Größe)Viele Rechnungen nennen kein Gewicht oder nur ein Gesamtgewicht. Dann:
- Eigenmasse: Wiegen Sie ein Stück ohne Verpackung und nehmen Sie das Gewicht mal die Menge.
- Rohmasse: Wiegen Sie das fertige Paket.
Wozu braucht der Zoll die Eigenmasse?
Zum einen für die Statistik. Zum anderen entscheidet sie mit, ob Sie elektronisch anmelden müssen: Über 1.000 kg Eigenmasse ist eine elektronische Ausfuhranmeldung auch unter 1.000 EUR nötig. Mehr dazu auf unserer Seite Ausfuhranmeldung unter 1.000 EUR.
Quelle: Delegierte Verordnung zum Zollkodex, Art. 137 (neues Fenster)
Kann ich das Gewicht nach dem Abschicken noch ändern?
Bei der Beschau im eigenen Betrieb ja, aber nur kurz. Die Internetausfuhranmeldung Plus (IAA-Plus) kennt dafür einen „Nachtrag verladungsrelevanter Daten“. Er muss zwischen der Annahme Ihrer Anmeldung und der Freigabe der Ware beim Zoll sein. Erst dann ist das Feld für die Rohmasse dort sichtbar.
Quelle: Zoll, IAA-Plus-Handbuch (neues Fenster), S. 105 f.
Wo die Gewichte in IAA-Plus stehen, zeigt unsere Anleitung zur Ausfuhranmeldung in IAA-Plus.
Diese Seite erklärt die Felder allgemein. Was für Ihre Sendung gilt, zeigt die Vorprüfung. Eine Auskunft des Zolls zu Ihrem Einzelfall ersetzt die Seite nicht.
Rechtsgrundlagen: Delegierte Verordnung zum Zollkodex (neues Fenster) (Art. 137, Anhang B), Durchführungsverordnung zum Zollkodex (neues Fenster) (Anhang B)