Auf dieser SeiteInhalt
- Zusammenfassung
- Was ist IAA-Plus?
- Was brauche ich, bevor ich anfange?
- Wie erstelle ich die Ausfuhranmeldung in IAA-Plus?
- Welche Art der Anmeldung wähle ich?
- Kann ich eine Datei hochladen, statt alles abzutippen?
- Was prüft IAA-Plus beim Hochladen nicht?
- Kann ich eine Ausfuhranmeldung kopieren?
- Was kostet IAA-Plus?
Zusammenfassung: IAA-Plus
- Die Internetausfuhranmeldung Plus (IAA-Plus) ist das kostenlose Formular des Zolls für die Ausfuhranmeldung im Internet.
- Sie brauchen eine EORI-Nummer (die Zollnummer Ihrer Firma) und einen Zugang zum Zoll-Portal.
- Sie füllen die Anmeldung von Hand aus oder laden eine fertige Datei hoch, sehen sie durch und schicken sie selbst ab.
- Nimmt der Zoll die Anmeldung an, bekommen Sie die MRN (Master Reference Number, die Nummer Ihrer Anmeldung). Hat er die Ware freigegeben, bekommen Sie das Ausfuhrbegleitdokument (ABD).
Was ist IAA-Plus?
(Bild in voller Größe)IAA-Plus steht für „Internetausfuhranmeldung Plus“. Es ist eine Internetseite des Zolls. Was Sie dort eintragen, geht an ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem), das Computersystem des Zolls für Ein- und Ausfuhr.
- Kostenlos: Der Zoll nennt IAA-Plus eine „kostenneutrale Softwarelösung“. Sie brauchen kein Programm, nur einen Browser.
- Für wen: Firmen und Privatpersonen können IAA-Plus nutzen.
- Browser: Der Zoll nennt Chrome, Firefox, Edge, Opera und Safari. JavaScript muss an sein, der Popup-Blocker aus.
Quelle: zoll.de, Zugang zu den Internetzollanmeldungen (neues Fenster); Zoll, IAA-Plus-Handbuch (neues Fenster)
Was brauche ich, bevor ich anfange?
(Bild in voller Größe)- Eine EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification). Das ist die Zollnummer Ihrer Firma. Ohne sie lässt sich IAA-Plus laut Zoll gar nicht nutzen. Die Erteilung dauert laut Zoll in der Regel drei bis vier Wochen. Wie Sie sie beantragen, steht in der Anleitung unter Punkt 2.
- Einen Zugang zum Zoll-Portal. Ihre Firma meldet sich dort meist mit ELSTER an, so wie bei der Steuer. Wie das geht: Zugang zu IAA-Plus einrichten.
- Ihre Rechnung mit allen Angaben zur Ware: genaue Bezeichnung, Warennummer, Menge, Wert, Ursprungsland und Gewicht mit und ohne Verpackung. Was beim Gewicht gilt, steht auf unserer Seite Rohmasse und Eigenmasse.
- Ihr zuständiges Zollamt. Das ist das Zollamt für den Ort, an dem Ihre Firma sitzt oder an dem die Ware verpackt wird (Ausfuhrzollstelle). Sie finden es mit der Postleitzahlsuche des Zolls (neues Fenster).
Quelle: zoll.de, Fragen und Antworten zur IAA-Plus (neues Fenster); Zoll, Merkblatt zu Zollanmeldungen 2026 (neues Fenster)
Wie erstelle ich die Ausfuhranmeldung in IAA-Plus?
(Bild in voller Größe)So geht es von Hand:
- Anmelden. Melden Sie sich im Zoll-Portal an und öffnen Sie IAA-Plus.
- Neue Ausfuhranmeldung anlegen. Die Menüpunkte zur Ausfuhr stehen unter „Ausfuhrzollstelle“ und dort unter „Ausfuhranmeldung“.
- Kopfdaten ausfüllen. Das sind die Angaben für die ganze Sendung: Art der Anmeldung, Ihr Zollamt, die Zollstelle an der Grenze (Ausgangszollstelle), Sie selbst, der Empfänger, Lieferbedingung, Rechnungsbetrag und Transport.
- Positionen ausfüllen. Je Ware eine Position: Warennummer, Beschreibung, Gewicht, Wert, Ursprungsland, Verpackung.
- Pflichtfelder suchen. Leere Pflichtfelder sind rosa hinterlegt. Die Liste „Aktuelle Hinweise“ zählt nur, wie viele fehlen, nicht welche.
- Speichern und senden. Speichern Sie mit dem Diskettensymbol. Danach wird das Kugelschreibersymbol blau. Damit schicken Sie die Anmeldung ab. Danach können Sie sie nicht mehr bearbeiten.
- Ware zeigen. Mit der Annahme der Anmeldung bekommen Sie die Nummer Ihrer Anmeldung (MRN, Master Reference Number). Bringen Sie die Ware zum Zollamt, nimmt der Zoll die Anmeldung dort an, wenn Sie ihm die Ware vorzeigen. Haben Sie die Beschau bei Ihnen im Betrieb beantragt, nimmt er die Anmeldung zusammen mit diesem Antrag schon vor der Beschau an. Das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) kommt, wenn der Zoll die Ware freigegeben hat, bei der Beschau im Betrieb nach Ablauf des Zeitfensters.
Wie Sie das ABD bekommen und ans Paket bringen, steht auf unserer Seite Ausfuhrbegleitdokument.
Quelle: zoll.de, Fragen und Antworten zur IAA-Plus (neues Fenster); Zoll, IAA-Plus-Handbuch (neues Fenster), Kap. 4.2.1 „Antrag nach § 12 Abs. 4 AWV“
Welche Art der Anmeldung wähle ich?

Ganz oben fragt IAA-Plus nach der Art der Ausfuhranmeldung. Dahinter steckt die Frage: Wo sieht der Zoll Ihre Ware an? Drei Fälle sind für kleine Firmen wichtig:
| So heißt es in IAA-Plus | Was das heißt |
|---|---|
| Standard-Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren | Sie bringen die Ware zu Ihrem Zollamt und zeigen sie dort vor. |
| … mit Antrag auf Gestellung außerhalb des Amtsplatzes nach §12(4) AWV (Außenwirtschaftsverordnung) | Der Zoll kann die Ware bei Ihnen im Betrieb ansehen. Sie geben dafür ein Zeitfenster an. Kommt niemand, ist die Ware danach automatisch frei. |
| … zum einstufigen Verfahren bei Waren mit einem Wert bis 3.000 EUR | Sie melden die Ware direkt an der Grenze an, etwa wenn Sie selbst mit dem Auto in die Schweiz fahren. |
Wichtig dabei:
- Beschau im Betrieb: Die Anmeldung muss am Arbeitstag vorher beim Zoll sein, spätestens zwei Stunden vor Dienstschluss. Sie gilt nur für diese eine Anmeldung.
- An der Grenze: Das geht nicht mit der Post und praktisch nicht mit Paketdiensten. Die nehmen Sendungen über 1.000 EUR laut Zoll meist nur an, wenn die Ware vorher abgefertigt ist. An der Grenze gibt es außerdem kein Ausfuhrbegleitdokument (ABD).
Quelle: Zoll, Codeliste A0121 (neues Fenster); zoll.de, Fragen und Antworten zur IAA-Plus (neues Fenster)
Kann ich eine Datei hochladen, statt alles abzutippen?
Ja. IAA-Plus kann eine fertige Ausfuhranmeldung als Datei einlesen. Daraus wird ein Entwurf, den Sie ansehen, wenn nötig ändern und dann selbst abschicken.
- In IAA-Plus öffnen Sie unter „Ausfuhrzollstelle“ und „Ausfuhranmeldung“ den Punkt „AM in die IAA-Plus laden“.
- Sie geben eine kurze Beschreibung ein und wählen die Datei.
- Nach etwa 15 Sekunden springt der Status von „Vorgang in Bearbeitung“ auf „OK“.
- Mit „Generieren einer neuen Ausfuhranmeldung“ öffnet sich der Entwurf im normalen Formular.
- Sie sehen alles durch und schicken die Anmeldung wie oben ab.
Ist die Datei vollständig, stehen alle Angaben im Formular, und Sie können die Anmeldung nach dem Durchsehen gleich abschicken.
Eine solche Datei bekommen Sie bei Zoll.Agency aus Ihrer Rechnung. Mit der kostenlosen Vorprüfung sehen Sie, welche Angaben Ihrer Rechnung noch fehlen.
Was prüft IAA-Plus beim Hochladen nicht?
(Bild in voller Größe)Beim Hochladen kontrolliert IAA-Plus nur die Form der Datei, nicht den Inhalt:
- Eine Warennummer, die es nicht gibt, übernimmt IAA-Plus ohne Warnung in den Entwurf.
- Eine Zollstelle, die es nicht gibt, löscht IAA-Plus ohne Meldung. Das Feld ist danach leer und rosa.
- Dieselbe eigene Bezugsnummer (LRN, Local Reference Number) zweimal ergibt zwei Entwürfe ohne Hinweis. Abschicken können Sie nur einen: ATLAS lehnt eine doppelte LRN ab.
Darauf müssen Sie also selbst achten. Ihre Warennummer schlagen Sie im Elektronischen Zolltarif (neues Fenster) oder mit unserer kostenlosen Warennummernsuche nach. Ein Tipp: IAA-Plus liest die Uhrzeiten in der Datei als Weltzeit (UTC). Im Sommer erscheinen sie deshalb zwei Stunden später. Sehen Sie Datum und Uhrzeit im Entwurf an, bevor Sie abschicken.
Kann ich eine Ausfuhranmeldung kopieren?
Nur eingeschränkt. Eine abgeschickte Anmeldung lässt sich laut Zoll nicht als Vorlage für die nächste nutzen. Sie können aber Adressen und Waren vorab speichern und wiederverwenden. Lehnt der Zoll eine Anmeldung ab, dürfen Sie sie einmal über „Erneut anlegen“ kopieren, berichtigen und neu abschicken.
Quelle: zoll.de, Fragen und Antworten zur IAA-Plus (neues Fenster)
Was kostet IAA-Plus?
Nichts. Auch für die Ausfuhranmeldung selbst verlangt der Zoll keine Gebühr. Kosten entstehen nur, wenn der Zoll auf Ihren Antrag zu Ihnen in den Betrieb kommt und die Ware dort ansieht. Wie viel das ist, steht auf unserer Seite Ausfuhrbegleitdokument.
Quelle: Zoll, IAA-Plus-Handbuch (neues Fenster); Zollkostenverordnung (neues Fenster)
Diese Seite erklärt IAA-Plus allgemein. Was für Ihre Sendung gilt, zeigt die Vorprüfung. Eine Auskunft des Zolls zu Ihrem Einzelfall ersetzt die Seite nicht.
Rechtsgrundlagen: Außenwirtschaftsverordnung (neues Fenster) (§ 12), Zollkodex der Union (neues Fenster) (Art. 52, 172), Durchführungsverordnung zum Zollkodex (neues Fenster) (Art. 221), Zollkostenverordnung (neues Fenster) (§ 2)
