Auf dieser SeiteInhalt
- Zusammenfassung
- Kostenloses Tool: Lieferantenerklärung kostenlos erstellen
- Video: Die Lieferantenerklärung
- Was ist eine Lieferantenerklärung?
- Welche Lieferantenerklärung passt?
- Wie lange gilt die Langzeit-Lieferantenerklärung?
- Wie lautet die Lieferantenerklärung?
- Müssen Sie eine Lieferantenerklärung abgeben?
- Was ist das Auskunftsblatt INF 4?
- Wie lange müssen Sie Lieferantenerklärungen aufbewahren?
Zusammenfassung: Lieferantenerklärung
- Mit einer Lieferantenerklärung bestätigen Sie Ihrem Kunden in der EU, welchen Ursprung Ihre Ware hat. Er braucht sie, wenn er die Ware weiterverarbeitet oder ausführt und dafür einen Präferenznachweis ausstellt.
- Es gibt vier Arten: für eine Lieferung oder als Langzeit-Lieferantenerklärung, jeweils für Waren mit oder ohne Präferenzursprung.
- Die Langzeit-Lieferantenerklärung gilt höchstens 24 Monate und darf bis zu 12 Monate zurückreichen.
- Der Wortlaut ist vorgeschrieben. Eigene Zusätze, die die Aussage einschränken, sind nicht erlaubt.
- Eine Pflicht zur Abgabe gibt es nicht. Ihr Kunde kann sie aber im Vertrag verlangen.
Sie erklären den Ursprung Ihrer Ware, wir setzen nur Ihre Angaben in den vorgeschriebenen Wortlaut. Ob Ihre Ware die Ursprungsregeln erfüllt, beurteilen Sie selbst. Lieferantenerklärungen gelten zwischen Firmen in der EU.
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Wir lesen Lieferant, Kunde, Rechnungsnummer und Waren aus Ihrer Rechnung. Den Ursprung lesen wir nicht: Den erklären Sie. Die Rechnung löschen wir nach einer Stunde, auf Knopfdruck sofort.
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Freiwillig: Wir schreiben Ihnen vier Wochen vor dem Ende Ihrer Langzeit-Lieferantenerklärung eine E-Mail. Dafür speichern wir nur Ihre Adresse und das Datum, nichts aus der Erklärung.
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Die vier Lieferantenerklärungen leer zum Ausfüllen am Bildschirm oder von Hand, dazu die Ausfüllhilfe mit den amtlichen Fußnoten, der Checkliste und dem Auskunftsblatt INF 4.
- Vorlage 22-15: Lieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft · Englisch · Deutsch und Englisch
- Vorlage 22-16: Langzeit-Lieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft · Englisch · Deutsch und Englisch
- Vorlage 22-17: Lieferantenerklärung für Waren ohne Präferenzursprungseigenschaft · Englisch · Deutsch und Englisch
- Vorlage 22-18: Langzeit-Lieferantenerklärung für Waren ohne Präferenzursprungseigenschaft · Englisch · Deutsch und Englisch
- Ausfüllhilfe und Checkliste (PDF)
- Warennummer nicht zur Hand? Warennummer finden
Auskunftsblatt INF 4: Den amtlichen Vordruck gibt es im Formularhandel, beantragt wird es bei Ihrer Zollstelle. Auskunftsblatt INF 4 beim Zoll
Video: Die Lieferantenerklärung
Was ist eine Lieferantenerklärung?
Mit der Lieferantenerklärung sagen Sie als Lieferant Ihrem Kunden schriftlich, welchen Präferenzursprung Ihre Ware hat. Ihr Kunde braucht diese Angabe, um selbst einen Präferenznachweis auszustellen, zum Beispiel eine Ursprungserklärung auf der Rechnung oder eine EUR.1. Damit bekommt sein Empfänger im Ausland weniger oder keinen Zoll.
Lieferant ist immer, wer die Ware in der Hand hat und liefert, egal wer die Rechnung schreibt.
Die Lieferantenerklärung gilt zwischen Firmen in der EU. Eine Lieferantenerklärung von einem Lieferanten außerhalb der EU erkennt der Zoll nicht an. Ausnahmen gibt es nur für bestimmte Länder, mit denen kumuliert wird. Mehr dazu auf unserer Seite Kumulierung.
Quelle: Zoll, Lieferantenerklärungen – Basisinformation (neues Fenster), abgerufen 22.10.2026
Welche Lieferantenerklärung passt?
| Ihre Ware | eine Lieferung | regelmäßige Lieferungen |
|---|---|---|
| hat Präferenzursprung | Lieferantenerklärung (Anhang 22-15) | Langzeit-Lieferantenerklärung (Anhang 22-16) |
| hat keinen Präferenzursprung, enthält aber EU-Arbeit | Lieferantenerklärung ohne Präferenzursprung (Anhang 22-17) | Langzeit-Lieferantenerklärung ohne Präferenzursprung (Anhang 22-18) |
Die Erklärung ohne Präferenzursprung wirkt widersprüchlich, ist aber nützlich. Darin nennen Sie das Vormaterial ohne Ursprung mit Warennummer und Wert. Ihr Kunde kann dann selbst rechnen, ob seine fertige Ware trotzdem die Ursprungsregel erfüllt. Wie diese Rechnung geht, zeigt der Ratgeber Präferenzkalkulation.
Die Anhänge stehen in der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447. Für den Handel mit der Türkei, dem Vereinigten Königreich, Japan, Kanada und den Ländern des Pan-Europa-Mittelmeer-Raums gibt es eigene Wortlaute. Der Zoll zeigt sie in seiner Übersicht der Wortlaute (neues Fenster).
Quelle: Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447, Anhänge 22-15 bis 22-18, konsolidierte Fassung vom 01.07.2026
Wie lange gilt die Langzeit-Lieferantenerklärung?
Eine Langzeit-Lieferantenerklärung gilt für alle Lieferungen derselben Ware in einem Zeitraum, den Sie selbst festlegen. Darin stehen drei Daten:
- Ausfertigungsdatum: der Tag, an dem Sie sie ausstellen.
- Anfangsdatum: höchstens 12 Monate vor oder 6 Monate nach dem Ausfertigungsdatum.
- Ablaufdatum: höchstens 24 Monate nach dem Anfangsdatum.
Beispiel: Sie stellen die Erklärung am 15.01.2027 aus. Das Anfangsdatum darf zwischen dem 16.01.2026 und dem 14.07.2027 liegen. Wählen Sie den 01.02.2026, darf die Erklärung bis zum 31.01.2028 gelten. So zählt auch der Zoll in seinem Beispiel: Ausstellung am 20.12.2017, Anfangsdatum vom 21.12.2016 bis 19.06.2018.
Für Lieferungen, die mehr als 12 Monate zurückliegen, geht nur noch eine einzelne Lieferantenerklärung.
Ändert sich der Ursprung während der Laufzeit, müssen Sie Ihren Kunden sofort informieren.
Quelle: Zoll, Langzeit-Lieferantenerklärungen (neues Fenster), abgerufen 22.10.2026; Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447, Artikel 62
Wie lautet die Lieferantenerklärung?
Der Wortlaut ist vorgeschrieben. Sie geben die Erklärung auf einem eigenen Blatt, auf der Rechnung oder auf dem Lieferschein ab. Die Ware muss darin so genau bezeichnet sein, dass klar ist, welche gemeint ist.
Nicht erlaubt sind Zusätze, die die Aussage einschränken, etwa „Ursprungserzeugnisse der EU, sofern nicht in Rechnungen anders angegeben“. Erlaubt ist eine Warenliste als Anlage. Darin dürfen auch Waren stehen, für die die Erklärung nicht gilt, wenn sie klar gekennzeichnet sind.
Wortlaut der Lieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprung anzeigen
(1) Sind nur bestimmte Waren betroffen, sind sie zu kennzeichnen. (2) Europäische Union, Land, Ländergruppe oder Gebiet des Ursprungs. (3) Land, Ländergruppe oder Gebiet. (4) Nur bei Pan-Europa-Mittelmeer-Kumulierung, soweit erforderlich. (5) Ort und Datum. (6) Name und Stellung in der Firma. (7) Unterschrift.
Quelle: Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447, Anhang 22-15
Wortlaut der Langzeit-Lieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprung anzeigen
(1) Bezeichnung. (2) Handelsübliche Bezeichnung auf Rechnungen, zum Beispiel Modellnummer. (3) Name der Firma, an die geliefert wird. (4) Europäische Union, Land, Ländergruppe oder Gebiet des Ursprungs. (5) Land, Ländergruppe oder Gebiet. (6) Nur bei Pan-Europa-Mittelmeer-Kumulierung, soweit erforderlich. (7) Höchstens 24 Monate, bei nachträglicher Ausstellung höchstens 12 Monate zurück. (8) Ort und Datum. (9) Name und Stellung in der Firma, Firmenname und Anschrift. (10) Unterschrift.
Quelle: Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447, Anhang 22-16
Wortlaut der Lieferantenerklärung für Waren ohne Präferenzursprung anzeigen
(1) Verschiedene Waren getrennt aufführen. (2) Nur soweit erforderlich. (3) Zollwert bei der Einfuhr, sonst der erste feststellbare Preis in der EU, je Einheit. (4) Europäische Union, Land, Ländergruppe oder Gebiet. (5) Land, Ländergruppe oder Gebiet. (6) Nur bei Pan-Europa-Mittelmeer-Kumulierung. (7) Ort und Datum. (8) Name und Stellung, Firmenname und Anschrift. (9) Unterschrift.
Quelle: Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447, Anhang 22-17. Die Langzeit-Fassung (Anhang 22-18) hat denselben Aufbau, dazu den Käufer, an den regelmäßig geliefert wird, und den Zeitraum von höchstens 24 Monaten.
Müssen Sie eine Lieferantenerklärung abgeben?
Gesetzlich nein. Ihr Kunde kann Sie aber im Kaufvertrag dazu verpflichten, und viele Industriekunden tun das. Wichtig: Was Sie erklären, muss stimmen. Prüfen Sie vorher, ob Ihre Ware die Ursprungsregeln erfüllt, etwa mit einer Präferenzkalkulation. Eine falsche Lieferantenerklärung kann Ihren Kunden Zoll kosten, und Sie haften dafür.
Unterschreiben müssen Sie im Original. Nur wenn Erklärung und Rechnung elektronisch erstellt werden, geht es ohne Unterschrift, wenn Sie mit Ihrem Kunden vereinbaren, wie Sie sich elektronisch ausweisen.
Quelle: Zoll, Lieferantenerklärungen – Basisinformation (neues Fenster), abgerufen 22.10.2026
Was ist das Auskunftsblatt INF 4?
Mit dem Auskunftsblatt INF 4 bestätigt der Zoll, ob eine Lieferantenerklärung richtig und echt ist. Der Zoll kann Ihren Kunden auffordern, es bei Ihnen einzuholen, meist mit einer Frist von 120 Tagen. Beantragen müssen Sie es dann bei Ihrer Zollstelle, zusammen mit der Lieferantenerklärung und den Rechnungen. Den Vordruck gibt es im Formularhandel. Der Zoll stellt das Auskunftsblatt innerhalb von 90 Tagen aus.
Quelle: Zoll, Auskunftsblatt INF 4 (neues Fenster), abgerufen 22.10.2026; Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447, Artikel 64
Wie lange müssen Sie Lieferantenerklärungen aufbewahren?
Zehn Jahre, ab dem Ende des Jahres. Das gilt für Kopien der Lieferantenerklärungen, die Sie ausgestellt haben, und für alle Unterlagen, die Ihre Angaben belegen, etwa Ihre eigenen Lieferantenerklärungen und Präferenzkalkulationen. Als Ausführer heben Sie außerdem Kopien Ihrer Präferenznachweise auf.
Quelle: Zoll, Aufbewahrungsfristen für Präferenzdokumente (neues Fenster), abgerufen 22.10.2026