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Zoll.Agency Zoll. Einfach. Digital.

Fahrzeugausfuhr

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Prüfen Sie in wenigen Minuten, ob Ihre Sendung eine Ausfuhranmeldung braucht und ob auf Ihrer Rechnung Angaben dafür fehlen. Kostenlos, ohne Konto, ohne Zahlungsdaten.

Ihre Rechnung zur Ausfuhr

Schritt 1 von 4
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Mit dem Hochladen bestätigen Sie, dass Sie für Ihr Unternehmen handeln, und akzeptieren die AGB sowie unsere Datenschutzerklärung.

Unsere Server stehen in Deutschland. Dort läuft auch unsere Software, und dort lesen wir Ihre Rechnung aus. Was darauf steht, also Waren, Mengen, Preise und Adressdaten, verlässt Deutschland nicht. Bestellen Sie nicht, löschen wir die Datei eine Stunde nach dem Hochladen.

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Keine Rechnung zur Hand?

So wird aus Ihrer Rechnung die Anmeldung

Aus Ihrer Rechnung wird Ihre Ausfuhranmeldung Auf einer Musterrechnung werden Empfänger, Ware, Menge, Wert und Gewicht markiert und in eine Zusammenfassung übernommen. Die Warennummer wählen Sie selbst. Am Ende ist die Datei für IAA-Plus bereit. IHRE RECHNUNG Nr. 2026-0147 · 14.10.2026 · Musterrechnung Ihre Firma GmbH · Musterweg 5 · 10115 Berlin Lieferung an Muster AG Bahnhofstrasse 1, 8001 Zürich, Schweiz ArtikelMengeBetrag Tafelmesser, Edelstahl24 Stk.1.480,00 Summe 1.480,00 EUR Gewicht brutto: 6,2 kg Lieferbedingung: DAP Zürich IHRE AUSFUHRANMELDUNG EmpfängerMuster AG, Zürich (CH)WareTafelmesser, EdelstahlMenge24 StückWert1.480,00 EURRohmasse6,2 kg Warennummer 8211 9100 von Ihnen gewählt Datei für IAA-Plus bereit

Beispiel mit einer Musterrechnung

Worauf Sie sich verlassen können

  • Geld-zurück-Garantie

    Nimmt IAA-Plus unsere Datei nicht an, erstatten wir Ihnen den Preis.

  • Vorprüfung kostenlos

    Ohne Konto, ohne Zahlungsdaten. Für die fertige Datei bieten wir transparente Festpreise.

  • Server in Deutschland

    Anwendung und Datenbank liegen doppelt gesichert in Deutschland.

  • Auslesen in Deutschland

    Ihre Rechnung wird in Deutschland ausgelesen und verlässt das Land nicht.

  • Nach einer Stunde gelöscht

    Ihre Rechnung löschen wir eine Stunde nach dem Hochladen, wenn Sie nicht bestellen.

Wer dahinter steht

Bernd Hartmann

Bernd Hartmann

Gründer und Geschäftsführer

Dipl.-Kfm., Fachkraft für Export- und Zollabwicklung (IHK-Zertifikat)

Zollpraxis seit über neun Jahren

Wir kennen Zollabläufe seit über neun Jahren aus der Praxis: aus dem Onlinehandel und dem Großhandel mit Steuerlager, EMCS und Ausfuhranmeldungen für Sendungen in Länder innerhalb und außerhalb der EU.

Über uns

01Ablauf

So funktioniert Zoll.Agency

In drei Schritten von der Rechnung zur Datei für IAA-Plus.

  1. Rechnung hochladen

    Zoll.Agency liest Ihre Handelsrechnung aus und fragt nur, was noch fehlt.

  2. Kostenlose Vorprüfung

    Sie sehen, ob Ihre Sendung eine Ausfuhranmeldung braucht, mit dem Wortlaut der Vorschrift und der Quelle. Und Sie sehen, welche Angaben auf Ihrer Rechnung fehlen.

  3. Datei für die Internetausfuhranmeldung Plus (IAA-Plus)

    Aus Ihren Angaben entsteht eine Datei. Die laden Sie in die Internetausfuhranmeldung Plus (IAA-Plus) hoch, das ist das Formular des Zolls im Internet. Sie sehen sie dort durch und schicken sie selbst ab.

Sie bleiben der Anmelder. Zoll.Agency ist ein Werkzeug: Es schickt nichts an den Zoll und meldet nicht in Ihrem Namen an. Zoll.Agency ist nur für Unternehmen.

02Das Wichtigste

Zusammenfassung: Ausfuhranmeldung

Wann?

Schicken Sie geschäftlich Ware für mehr als 1.000 EUR in ein Land außerhalb der Europäischen Union, müssen Sie die Ausfuhr vorher beim Zoll im Internet anmelden.

Was tun?

Sie füllen die Ausfuhranmeldung im kostenlosen Formular des Zolls aus, der Internetausfuhranmeldung Plus (IAA-Plus), und schicken sie selbst ab.

Was bekommen Sie?

Vom Zoll die Nummer Ihrer Anmeldung (MRN, Master Reference Number) und das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) für Ihr Paket.

Was macht Zoll.Agency?

Sie laden Ihre Rechnung hoch. Die Vorprüfung ist kostenlos und zeigt, ob Sie anmelden müssen. Danach bekommen Sie eine fertige Datei für die Internetausfuhranmeldung Plus (IAA-Plus) und müssen nichts abtippen.

03Beispielrechnung

So sieht eine vollständige Rechnung aus

Die Handelsrechnung ist die Grundlage Ihrer Ausfuhranmeldung: Empfänger, Waren, Mengen, Werte und Gewichte kommen aus ihr. Je Position gehören Warenbeschreibung, Warennummer, Ursprungsland, Menge, Preis sowie Eigen- und Rohmasse auf die Rechnung, Versand und Versicherung stehen als eigene Beträge da. Ein amtliches Formular gibt es nicht.

Muster einer vollständigen Handelsrechnung für die Ausfuhr: die Musterfirma GmbH liefert Küchenwaren an die Muster AG in Zürich, vier Positionen mit Warennummer, Ursprungsland, Menge, Eigen- und Rohmasse, Einzel- und Gesamtpreis, Versandkosten und Versicherung getrennt ausgewiesen
Muster: Lieferung von Küchenwaren in die Schweiz mit abweichender Lieferanschrift. Aussteller, Käufer, Waren und Beträge sind erfunden.

Sie haben es eilig?

Ihre Datei für IAA-Plus erhalten Sie in wenigen Minuten, rund um die Uhr, auch abends und am Wochenende. Kein Warten auf Bürozeiten.

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04Für wen

Für Unternehmen, die in Länder außerhalb der EU liefern

Händler und Hersteller

Sie liefern an Kunden außerhalb der EU, mit Spedition oder Paket. Aus Ihrer Handelsrechnung wird die Datei für Ihre Ausfuhranmeldung.

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Online-Shops

Bestellungen über 1.000 EUR in Länder außerhalb der EU. Bei DHL Paket bekommen Sie je Paket eine eigene Datei.

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Fahrzeughändler

Ein Fahrzeug ins Nicht-EU-Ausland verkauft: Ausfuhranmeldung aus Rechnung und Fahrzeugschein.

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06Fragen

Häufige Fragen zur Ausfuhranmeldung

Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns.

Wann bearbeitet der Zoll meine Anmeldung?

Ihre Datei haben Sie in wenigen Minuten. Die Anmeldung bearbeitet dann der Zoll, nicht Zoll.Agency. Die MRN bekommen Sie, sobald der Zoll die Anmeldung angenommen hat.

  • Der Zoll sieht die Ware bei Ihnen an (bei DHL Paket der übliche Weg): Sie nennen in der Anmeldung ein Zeitfenster. Die Anmeldung muss am Arbeitstag vorher beim Zoll sein, spätestens zwei Stunden vor Dienstschluss. Kommt niemand, bekommen Sie das ABD nach dem Zeitfenster automatisch.
  • Sie bringen die Ware zum Zollamt: Das geht am selben Tag.
  • Wenn es eilt: In eiligen Fällen können Sie um Freigabe am selben Tag bitten. Ob das Zollamt zustimmt, entscheidet es selbst.

Mehr dazu: Ausfuhranmeldung für DHL-Pakete, Ausfuhrbegleitdokument.

Was ist eine Ausfuhranmeldung?

Mit der Ausfuhranmeldung sagen Sie dem Zoll, welche Ware Sie in ein Land außerhalb der Europäischen Union schicken. Der Zoll gibt die Ware dann frei. Sie bekommen eine Nummer, die MRN (Master Reference Number, die Nummer Ihrer Anmeldung), und ein Ausfuhrbegleitdokument (ABD), das mit der Ware reist. Hat die Ware die Europäische Union verlassen, bekommen Sie den Ausgangsvermerk, Ihren Nachweis für das Finanzamt.

Wofür das Finanzamt ihn braucht: Ihre Rechnung an einen Kunden außerhalb der Europäischen Union ist in der Regel ohne Umsatzsteuer (steuerfreie Ausfuhrlieferung). Das Finanzamt erkennt das nur an, wenn Sie die Ausfuhr nachweisen, in der Regel mit dem Ausgangsvermerk. Fehlt er und gibt es keinen anderen Nachweis, kann das Finanzamt die Umsatzsteuer nachfordern. Was für Ihren Fall gilt, klären Sie mit Ihrem Steuerberater.

Mehr dazu: Ausfuhrbegleitdokument, MRN-Nummer (Master Reference Number), Ausgangsvermerk.

Quelle: zoll.de, Endgültige Ausfuhr (neues Fenster); Umsatzsteuergesetz, § 4 Nr. 1 Buchst. a (neues Fenster) und § 6 (neues Fenster); Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung, § 9 (neues Fenster) und § 10 (neues Fenster); Bundesfinanzministerium, Umsatzsteuer-Anwendungserlass, Abschnitt 6.6 (neues Fenster) und Abschnitt 6.7 (neues Fenster)

Ab wann brauche ich eine Ausfuhranmeldung?

Elektronisch anmelden müssen Sie geschäftliche Ware, wenn die Sendung mehr als 1.000 EUR wert ist oder ohne Verpackung mehr als 1.000 kg wiegt.

  • Darunter genügt meist weniger. Ein Paket mit der Post gilt an der Grenze als angemeldet. Fahren Sie selbst, melden Sie die Ware an der Grenze mündlich an.
  • Waren mit Verboten, Beschränkungen oder Genehmigungen melden Sie immer elektronisch an.
  • Es zählt die ganze Lieferung. Wer eine Lieferung auf mehrere Pakete verteilt, um unter 1.000 EUR zu bleiben, braucht trotzdem eine Anmeldung.

Was für Ihre Sendung gilt, zeigt die kostenlose Vorprüfung oben. Mehr dazu: Ausfuhranmeldung unter 1.000 EUR.

Quelle: Delegierte Verordnung zum Zollkodex, Art. 137, 140, 141, 142 (neues Fenster), Fassung seit 01.07.2026; zoll.de, Warenausfuhr im einstufigen Verfahren (neues Fenster)

Kann ich die Ausfuhranmeldung selbst machen?

Ja. Das Formular des Zolls dafür heißt Internetausfuhranmeldung Plus (IAA-Plus) und kostet nichts. Sie brauchen zwei Dinge:

Sie können das Formular von Hand ausfüllen oder eine fertige Datei hochladen. Wie beides geht: Anleitung zur Ausfuhranmeldung in der Internetausfuhranmeldung Plus (IAA-Plus). Was ATLAS (das Computersystem des Zolls, Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem) ist und welche anderen Wege es gibt: ATLAS-Ausfuhranmeldung.

Quelle: zoll.de, Zugang zu den Internetzollanmeldungen (neues Fenster); zoll.de, Fragen und Antworten zur Internetausfuhranmeldung Plus (IAA-Plus) (neues Fenster)

Warum eine Datei statt abtippen?

Weil Sie dann nichts von der Rechnung in die Masken des Zolls übertragen müssen. Die Internetausfuhranmeldung Plus (IAA-Plus) kann eine fertige Anmeldung als Datei einlesen und macht daraus einen Entwurf.

Alle Angaben aus der Datei stehen danach im Formular. Beim Hochladen achtet die Internetausfuhranmeldung Plus (IAA-Plus) nur auf die Form der Datei, nicht auf den Inhalt, zum Beispiel nicht darauf, ob es eine Warennummer überhaupt gibt. Zoll.Agency gleicht Ihre Warennummer deshalb schon vorher mit dem Zolltarif des Jahres ab.

Wer muss die Ausfuhr beim Zoll anmelden?

In der Regel Ihre Firma, wenn sie die Ware verkauft und aus Deutschland verschickt. Der Zoll nennt sie den Ausführer. Sie können die Anmeldung selbst abgeben oder jemanden damit beauftragen.

Quelle: zoll.de, Endgültige Ausfuhr (neues Fenster)

Was kostet eine Ausfuhranmeldung?
  • Beim Zoll: nichts. Gebühren fallen nur an, wenn der Zoll auf Ihren Antrag zu Ihnen in den Betrieb kommt und die Ware dort ansieht.
  • Internetausfuhranmeldung Plus (IAA-Plus): nichts.
  • Bei Zoll.Agency: Die Vorprüfung ist kostenlos. Was die Datei kostet, hängt von der Anzahl der Meldungen (Zollvorgänge) und der Anzahl unterschiedlicher Artikel ab.

Quelle: Zollkostenverordnung, § 2 (neues Fenster); Zoll, Handbuch zur Internetausfuhranmeldung Plus (IAA-Plus) (neues Fenster)

Welche Dokumente brauche ich für die Ausfuhr?
  • Ihre Handelsrechnung. Aus ihr kommen fast alle Angaben der Anmeldung.
  • Das Ausfuhrbegleitdokument (ABD). Das bekommen Sie vom Zoll, wenn er die Ware freigegeben hat.
  • Beim Paket die Zollinhaltserklärung (CN 23) für den Zoll im Zielland. Sie ersetzt keine Ausfuhranmeldung, mehr dazu: Zollinhaltserklärung CN23.
  • Je nach Zielland einen Nachweis über den Ursprung der Ware, wenn Ihr Kunde weniger Zoll zahlen will. Fragen Sie Ihren Kunden, ob er einen braucht. In die Ausfuhranmeldung gehört er nicht.

Quelle: zoll.de, Postsendungen in einen Nicht-EU-Staat (neues Fenster)

Lieferadresse oder Rechnungsadresse: Wen trage ich als Empfänger ein?

Den, an den die Ware tatsächlich geliefert wird. Das ist die Lieferadresse, auch wenn die Rechnung an jemand anderen geht.

Quelle: Zoll, Merkblatt zu Zollanmeldungen 2026 (neues Fenster), Feld 13 03 „Empfänger“

Brauche ich bei mehreren Paketen mehrere Anmeldungen?

Bei DHL Paket ja: je Paket eine. Zoll.Agency fragt deshalb, wie viele Pakete es werden, und macht je Paket eine Datei. Andere Paketdienste fassen mehrere Pakete einer Lieferung teils zu einer Sendung zusammen; dann genügt eine Anmeldung für alle Pakete. Ob das bei Ihrem Paketdienst geht, erfragen Sie dort. Was die großen Paketdienste dazu veröffentlichen, steht auf der Seite Mehrere Pakete einer Lieferung. Mehr dazu: Ausfuhranmeldung für DHL-Pakete und für die Schweiz: Ausfuhr in die Schweiz.

Quelle: Zoll, Merkblatt zu Zollanmeldungen 2026 (neues Fenster); schriftliche Auskunft eines Zollamts vom 07.10.2026 (nicht verbindlich)

Diese Seite erklärt die Regeln allgemein. Was für Ihre Sendung gilt, zeigt die Vorprüfung oben. Eine Auskunft des Zolls zu Ihrem Einzelfall ersetzt die Seite nicht.

Rechtsgrundlagen: Außenwirtschaftsverordnung (neues Fenster) (§ 12), Zollkodex der Union (neues Fenster) (Art. 52, 172), Delegierte Verordnung zum Zollkodex (neues Fenster) (Art. 137, 140, 141, 142), Zollkostenverordnung (neues Fenster) (§ 2)

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