Händler und Hersteller
Sie liefern an Kunden außerhalb der EU, mit Spedition oder Paket. Aus Ihrer Handelsrechnung wird die Datei für Ihre Ausfuhranmeldung.
Rechnung hochladenNachträgliche Ausfuhranmeldung
Ihre Ware ist schon ausgeführt? Laden Sie die Rechnung hoch, wir bereiten die rückwirkende Ausfuhranmeldung (Art. 337 UZK-IA) für IAA-Plus vor. Die Vorprüfung ist kostenlos.
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PDF oder Bild (JPG, PNG, HEIC, WebP, TIFF), bis 20 MB und 5 Seiten
Das Hochladen hat diesmal nicht geklappt. Bitte wählen Sie Ihre Rechnung noch einmal aus.
Mit dem Hochladen bestätigen Sie, dass Sie für Ihr Unternehmen handeln, und akzeptieren die AGB sowie unsere Datenschutzerklärung.
Unsere Server stehen in Deutschland. Dort läuft auch unsere Software, und dort lesen wir Ihre Rechnung aus. Was darauf steht, also Waren, Mengen, Preise und Adressdaten, verlässt Deutschland nicht. Bestellen Sie nicht, löschen wir die Datei eine Stunde nach dem Hochladen.
Kostenlos, ohne Konto, ohne Zahlungsdaten.
So wird aus Ihrer Rechnung die Anmeldung
Beispiel mit einer Musterrechnung
Geld-zurück-Garantie
Nimmt IAA-Plus unsere Datei nicht an, erstatten wir Ihnen den Preis.
Vorprüfung kostenlos
Ohne Konto, ohne Zahlungsdaten. Für die fertige Datei bieten wir transparente Festpreise.
Server in Deutschland
Anwendung und Datenbank liegen doppelt gesichert in Deutschland.
Auslesen in Deutschland
Ihre Rechnung wird in Deutschland ausgelesen und verlässt das Land nicht.
Nach einer Stunde gelöscht
Ihre Rechnung löschen wir eine Stunde nach dem Hochladen, wenn Sie nicht bestellen.

Bernd Hartmann
Gründer und Geschäftsführer
Dipl.-Kfm., Fachkraft für Export- und Zollabwicklung (IHK-Zertifikat)
Zollpraxis seit über neun Jahren
Wir kennen Zollabläufe seit über neun Jahren aus der Praxis: aus dem Onlinehandel und dem Großhandel mit Steuerlager, EMCS und Ausfuhranmeldungen für Sendungen in Länder innerhalb und außerhalb der EU.
Über uns01Ablauf
In drei Schritten von der Rechnung zur Datei für IAA-Plus.
Zoll.Agency liest Ihre Handelsrechnung aus und fragt nur, was noch fehlt.
Sie sehen, ob Ihre Sendung eine Ausfuhranmeldung braucht, mit dem Wortlaut der Vorschrift und der Quelle. Und Sie sehen, welche Angaben auf Ihrer Rechnung fehlen.
Aus Ihren Angaben entsteht eine Datei. Die laden Sie in die Internetausfuhranmeldung Plus (IAA-Plus) hoch, das ist das Formular des Zolls im Internet. Sie sehen sie dort durch und schicken sie selbst ab.
Sie bleiben der Anmelder. Zoll.Agency ist ein Werkzeug: Es schickt nichts an den Zoll und meldet nicht in Ihrem Namen an. Zoll.Agency ist nur für Unternehmen.
02Das Wichtigste
Wann?
Schicken Sie geschäftlich Ware für mehr als 1.000 EUR in ein Land außerhalb der Europäischen Union, müssen Sie die Ausfuhr vorher beim Zoll im Internet anmelden.
Was tun?
Sie füllen die Ausfuhranmeldung im kostenlosen Formular des Zolls aus, der Internetausfuhranmeldung Plus (IAA-Plus), und schicken sie selbst ab.
Was bekommen Sie?
Vom Zoll die Nummer Ihrer Anmeldung (MRN, Master Reference Number) und das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) für Ihr Paket.
Was macht Zoll.Agency?
Sie laden Ihre Rechnung hoch. Die Vorprüfung ist kostenlos und zeigt, ob Sie anmelden müssen. Danach bekommen Sie eine fertige Datei für die Internetausfuhranmeldung Plus (IAA-Plus) und müssen nichts abtippen.
03Beispielrechnung
Die Handelsrechnung ist die Grundlage Ihrer Ausfuhranmeldung: Empfänger, Waren, Mengen, Werte und Gewichte kommen aus ihr. Je Position gehören Warenbeschreibung, Warennummer, Ursprungsland, Menge, Preis sowie Eigen- und Rohmasse auf die Rechnung, Versand und Versicherung stehen als eigene Beträge da. Ein amtliches Formular gibt es nicht.
Ihre Datei für IAA-Plus erhalten Sie in wenigen Minuten, rund um die Uhr, auch abends und am Wochenende. Kein Warten auf Bürozeiten.
04Für wen
Sie liefern an Kunden außerhalb der EU, mit Spedition oder Paket. Aus Ihrer Handelsrechnung wird die Datei für Ihre Ausfuhranmeldung.
Rechnung hochladenBestellungen über 1.000 EUR in Länder außerhalb der EU. Bei DHL Paket bekommen Sie je Paket eine eigene Datei.
Rechnung hochladenEin Fahrzeug ins Nicht-EU-Ausland verkauft: Ausfuhranmeldung aus Rechnung und Fahrzeugschein.
Rechnung hochladen05Ratgeber
Alles rund um Ausfuhranmeldung, MRN, ABD und Ausgangsvermerk, in einfacher Sprache und mit Quellen.
06Fragen
Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns.
Ihre Datei haben Sie in wenigen Minuten. Die Anmeldung bearbeitet dann der Zoll, nicht Zoll.Agency. Die MRN bekommen Sie, sobald der Zoll die Anmeldung angenommen hat.
Mehr dazu: Ausfuhranmeldung für DHL-Pakete, Ausfuhrbegleitdokument.
Mit der Ausfuhranmeldung sagen Sie dem Zoll, welche Ware Sie in ein Land außerhalb der Europäischen Union schicken. Der Zoll gibt die Ware dann frei. Sie bekommen eine Nummer, die MRN (Master Reference Number, die Nummer Ihrer Anmeldung), und ein Ausfuhrbegleitdokument (ABD), das mit der Ware reist. Hat die Ware die Europäische Union verlassen, bekommen Sie den Ausgangsvermerk, Ihren Nachweis für das Finanzamt.
Wofür das Finanzamt ihn braucht: Ihre Rechnung an einen Kunden außerhalb der Europäischen Union ist in der Regel ohne Umsatzsteuer (steuerfreie Ausfuhrlieferung). Das Finanzamt erkennt das nur an, wenn Sie die Ausfuhr nachweisen, in der Regel mit dem Ausgangsvermerk. Fehlt er und gibt es keinen anderen Nachweis, kann das Finanzamt die Umsatzsteuer nachfordern. Was für Ihren Fall gilt, klären Sie mit Ihrem Steuerberater.
Mehr dazu: Ausfuhrbegleitdokument, MRN-Nummer (Master Reference Number), Ausgangsvermerk.
Quelle: zoll.de, Endgültige Ausfuhr (neues Fenster); Umsatzsteuergesetz, § 4 Nr. 1 Buchst. a (neues Fenster) und § 6 (neues Fenster); Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung, § 9 (neues Fenster) und § 10 (neues Fenster); Bundesfinanzministerium, Umsatzsteuer-Anwendungserlass, Abschnitt 6.6 (neues Fenster) und Abschnitt 6.7 (neues Fenster)
Elektronisch anmelden müssen Sie geschäftliche Ware, wenn die Sendung mehr als 1.000 EUR wert ist oder ohne Verpackung mehr als 1.000 kg wiegt.
Was für Ihre Sendung gilt, zeigt die kostenlose Vorprüfung oben. Mehr dazu: Ausfuhranmeldung unter 1.000 EUR.
Quelle: Delegierte Verordnung zum Zollkodex, Art. 137, 140, 141, 142 (neues Fenster), Fassung seit 01.07.2026; zoll.de, Warenausfuhr im einstufigen Verfahren (neues Fenster)
Ja. Das Formular des Zolls dafür heißt Internetausfuhranmeldung Plus (IAA-Plus) und kostet nichts. Sie brauchen zwei Dinge:
Sie können das Formular von Hand ausfüllen oder eine fertige Datei hochladen. Wie beides geht: Anleitung zur Ausfuhranmeldung in der Internetausfuhranmeldung Plus (IAA-Plus). Was ATLAS (das Computersystem des Zolls, Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem) ist und welche anderen Wege es gibt: ATLAS-Ausfuhranmeldung.
Quelle: zoll.de, Zugang zu den Internetzollanmeldungen (neues Fenster); zoll.de, Fragen und Antworten zur Internetausfuhranmeldung Plus (IAA-Plus) (neues Fenster)
Weil Sie dann nichts von der Rechnung in die Masken des Zolls übertragen müssen. Die Internetausfuhranmeldung Plus (IAA-Plus) kann eine fertige Anmeldung als Datei einlesen und macht daraus einen Entwurf.
Alle Angaben aus der Datei stehen danach im Formular. Beim Hochladen achtet die Internetausfuhranmeldung Plus (IAA-Plus) nur auf die Form der Datei, nicht auf den Inhalt, zum Beispiel nicht darauf, ob es eine Warennummer überhaupt gibt. Zoll.Agency gleicht Ihre Warennummer deshalb schon vorher mit dem Zolltarif des Jahres ab.
In der Regel Ihre Firma, wenn sie die Ware verkauft und aus Deutschland verschickt. Der Zoll nennt sie den Ausführer. Sie können die Anmeldung selbst abgeben oder jemanden damit beauftragen.
Quelle: zoll.de, Endgültige Ausfuhr (neues Fenster)
Quelle: Zollkostenverordnung, § 2 (neues Fenster); Zoll, Handbuch zur Internetausfuhranmeldung Plus (IAA-Plus) (neues Fenster)
Quelle: zoll.de, Postsendungen in einen Nicht-EU-Staat (neues Fenster)
Den, an den die Ware tatsächlich geliefert wird. Das ist die Lieferadresse, auch wenn die Rechnung an jemand anderen geht.
Quelle: Zoll, Merkblatt zu Zollanmeldungen 2026 (neues Fenster), Feld 13 03 „Empfänger“
Bei DHL Paket ja: je Paket eine. Zoll.Agency fragt deshalb, wie viele Pakete es werden, und macht je Paket eine Datei. Andere Paketdienste fassen mehrere Pakete einer Lieferung teils zu einer Sendung zusammen; dann genügt eine Anmeldung für alle Pakete. Ob das bei Ihrem Paketdienst geht, erfragen Sie dort. Was die großen Paketdienste dazu veröffentlichen, steht auf der Seite Mehrere Pakete einer Lieferung. Mehr dazu: Ausfuhranmeldung für DHL-Pakete und für die Schweiz: Ausfuhr in die Schweiz.
Quelle: Zoll, Merkblatt zu Zollanmeldungen 2026 (neues Fenster); schriftliche Auskunft eines Zollamts vom 07.10.2026 (nicht verbindlich)
Diese Seite erklärt die Regeln allgemein. Was für Ihre Sendung gilt, zeigt die Vorprüfung oben. Eine Auskunft des Zolls zu Ihrem Einzelfall ersetzt die Seite nicht.
Rechtsgrundlagen: Außenwirtschaftsverordnung (neues Fenster) (§ 12), Zollkodex der Union (neues Fenster) (Art. 52, 172), Delegierte Verordnung zum Zollkodex (neues Fenster) (Art. 137, 140, 141, 142), Zollkostenverordnung (neues Fenster) (§ 2)
Die kostenlose Vorprüfung zeigt in wenigen Minuten, ob Ihre Sendung eine Ausfuhranmeldung braucht und ob auf Ihrer Rechnung Angaben dafür fehlen.