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Postpakete bis 1.000 EUR: Regel seit 01.07.2026 neu gefasst

Veröffentlicht am

Zusammenfassung

  • Seit 01.07.2026 gilt eine neue Fassung der EU-Regel für Waren bis 1.000 EUR, die mit der Post ins Nicht-EU-Ausland gehen.
  • Neu ist nur der Wortlaut: Statt „Waren in Postsendungen“ heißt es jetzt „unter der Verantwortung eines Postbetreibers beförderte Waren“.
  • Für Ihre Ausfuhr bleibt es nach unserem Verständnis gleich: Ein Postpaket bis 1.000 EUR gilt beim Ausgang weiter als angemeldet.

Was hat sich geändert?

Die EU hat mit der Delegierten Verordnung (EU) 2026/1022 vom 30.06.2026 zwei Stellen der Delegierten Verordnung zum Zollkodex neu gefasst: Art. 140 Abs. 1 Buchst. d und Art. 141 Abs. 4. Die neue Fassung gilt seit dem 01.07.2026.

Bisher war von „Waren in Postsendungen“ die Rede. Jetzt spricht die Vorschrift von Waren, die „unter der Verantwortung eines Postbetreibers“ befördert werden. Unsere Ratgeberseiten sind bereits auf dem Stand der neuen Fassung.

Quelle: Delegierte Verordnung (EU) 2026/1022 (neues Fenster); Delegierte Verordnung zum Zollkodex, konsolidiert 01.07.2026 (neues Fenster)


Warum die neue Formulierung?

Die EU hat den Begriff „Waren in Postsendungen“ für eine andere Regel neu bestimmt: für Bestellungen im Internet bis 150 EUR, die in die EU geschickt werden. Damit der Begriff bei der Ausfuhr nicht plötzlich etwas anderes meint, steht dort jetzt die neue Umschreibung. So erklärt es die Verordnung selbst in ihren Gründen (Erwägungsgrund 7).


Was heißt das für Ihre Ausfuhr?

Nach unserem Verständnis ändert sich für Sie nichts:

  • Ein Paket mit der Post (in Deutschland DHL Paket als Leistung der Deutschen Post) bis 1.000 EUR gilt beim Ausgang aus der EU als angemeldet. Eine elektronische Ausfuhranmeldung brauchen Sie dafür nicht.
  • Die Zollinhaltserklärung (CN 22 oder CN 23) brauchen Sie weiterhin.
  • Über 1.000 EUR geht es wie bisher nur mit Ausfuhranmeldung.

Die Erklärung „ändert sich nichts“ ist unsere Lesart der Begründung, keine Aussage des Zolls. Für Ihren Einzelfall zeigt die kostenlose Vorprüfung, ob Ihre Sendung eine Ausfuhranmeldung braucht.

Alles Weitere mit Quellen im Ratgeber: Ausfuhranmeldung unter 1.000 EUR

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