BITTE UM BESTÄTIGUNG DES AUSGANGS AUS DER EUROPÄISCHEN UNION Kostenlose Vorlage von zoll.agency. Füllen Sie die Lücken aus, passen Sie den Text an und schicken Sie ihn selbst an Ihren Paketdienst, Kurier oder Ihre Spedition. Ob das Zollamt die Bestätigung als Nachweis anerkennt, entscheidet das Zollamt. ABSENDER Firma: ______________________________ Anschrift: ______________________________ EORI-Nummer: ______________________________ Ansprechpartner: ______________________________ Telefon: ______________________________ AN Paketdienst, Kurier oder Spedition: ______________________________ Kundennummer: ______________________________ Betreff: Bestätigung, dass unsere Sendung die Europäische Union verlassen hat Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben Ihnen am ______________________________ die folgende Sendung zur Beförderung übergeben: Sendungsnummer, Frachtbrief- oder Luftfrachtbriefnummer: ______________________________ Empfänger: ______________________________ Bestimmungsland: ______________________________ Ware (Art und Menge), Packstücke, Gewicht: ______________________________ Rechnungsnummer: ______________________________ Für unser Zollamt benötigen wir eine von Ihnen unterschriebene oder bestätigte Erklärung, dass die Sendung das Zollgebiet der Europäischen Union verlassen hat. Bitte nennen Sie den Tag und den Ort oder die Zollstelle, über die die Sendung die EU verlassen hat, und, wenn bekannt, den Tag der Zustellung beim Empfänger. Sie können dafür den Abschnitt unten verwenden. Mit freundlichen Grüßen ______________________________ Ort, Datum, Name, Unterschrift BESTÄTIGUNG DES BEFÖRDERERS Wir bestätigen, dass die oben genannte Sendung das Zollgebiet der Europäischen Union verlassen hat. Tag des Ausgangs: ______________________________ Ort oder Zollstelle des Ausgangs: ______________________________ Tag der Zustellung (wenn bekannt): ______________________________ ______________________________ Firma, Name, Ort, Datum, Stempel und Unterschrift Grundlage: Art. 335 Abs. 4 Buchst. e Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 nennt als Nachweis des Ausgangs „ein von dem Wirtschaftsbeteiligten, der die Waren aus dem Zollgebiet der Union verbracht hat, unterzeichnetes oder authentifiziertes Dokument“; die Verfahrensanweisung ATLAS des Zolls (Kap. 4.9.5.3) nennt unterzeichnete oder authentifizierte Versendungsbelege. Mehr: zoll.agency/nachtraegliche-ausfuhranmeldung